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Autor Thema: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?  (Gelesen 1836 mal)

VieleFragen

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Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« am: 11. September 2012, 12:40:44 »

Hallo zusammen,

bin seit September 2010 im eröffneten IK. Mein Eheann ist hier als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt.
Jetzt haben wir uns getrennt, sind aber noch verheiratet. Meine Frage ist die, ob er nach wievor
als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt wird oder jetzt wegfällt. Man ist doch auch seinem getrennten Ehepartner unterhaltspflichtig, oder?Was muss ich meinem Treuhänder mitteilen?

Danke für eure Antworten!

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paps

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Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #1 am: 11. September 2012, 18:11:22 »

Ich würde hier die Grundsätze für Trennungsunterhalt zu Grunde legen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #2 am: 11. September 2012, 18:25:22 »

Was bedeutet das?
Sorry, aber das verstehe ich nicht.....  :gruebel:
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paps

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Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #3 am: 11. September 2012, 19:26:35 »

komplizierte Sache.
Da sie noch nicht geschieden sind, muß in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden, ob Sie ihrem Mann zu Unterhalt verpflichtet sind.
Wenn ja, dann wird dieser weiter berücksichtigt, wenn nicht, besteht keine Berücksichtigung bei der Pfändung.

eine umfangreiche Erklärung gibt es hier:
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/trennungsunterhalt.htm
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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