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Autor Thema: Verbr.-Inso  (Gelesen 2693 mal)

fritz

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Verbr.-Inso
« am: 05. Juli 2007, 20:27:18 »

Hallo zusammen,
ich hätte da mal einige Fragen zur Inso.
Bin für 2007 bei Diakon.Werk zur Inso vorgemerkt. Ich bin verheiratet, beide berufstätig, Kinder sind aus dem Hause.
Gibt es zur Pfändung des Einkommens eine Tabelle und wie ist diese anzuwenden; wird meine Frau als unterhaltspflichtige
Person gerechnet?
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paps

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Re: Verbr.-Inso
« Antwort #1 am: 05. Juli 2007, 20:43:06 »

Auch Ihnen willkommen:

Ja Eehpartner sind per Gesetz  zum Unterhalt verpflichtet.
Ihre Frau zählt erstmal als Unterhaltsberechtigte.

die Pfändungstabelle gibt es hier
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

luna96781

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Re: Verbr.-Inso
« Antwort #2 am: 05. Juli 2007, 20:47:57 »

vielen Dank..Ihr habt eine tolle Seite....suuuper....Lieben Gruss Simone :thumbup:
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fritz

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Re: Verbr.-Inso
« Antwort #3 am: 05. Juli 2007, 21:05:45 »

Danke,
auch wenn die Ehefrau ein eigenes Einkommen hat?
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Feuerwald

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Re: Verbr.-Inso
« Antwort #4 am: 05. Juli 2007, 22:20:26 »

Das ist abhängig vom Einkommen, § 850c Abs. 4 ZPO.

Gruss
Feuerwald


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