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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz aufheben ?  (Gelesen 1826 mal)

Ennasus

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Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« am: 29. März 2012, 16:51:18 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ist es möglich selbst das IK aufzuheben ? D.h. mit einer größeren Summe Geld zum IV zu gehen und ihm anzubieten die Schulden auf einmal zurück zu zahlen. Wie läuft das dann ab ? Und würde evtl. auch eine Teilsumme reichen, um das Verfahren zu beenden ?
Zu meiner Situation:
Ich bin seit Juni 2011 in der WVP. Es gibt nur einen Gläubiger. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 12.000 Euro. Bin schon seit längerem arbeitslos. Jetzt steht mir eine größere Summe Geld in Aussicht, mit der ich die Schulden zurück zahlen könnte.
Kann mir jemand Auskunft geben ?
Vielen Dank
Ennasus
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Der_Alte

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Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #1 am: 29. März 2012, 17:18:12 »

Sie können direkt mit dem Gläubiger verhandeln. Je weniger der Gläubiger bisher bekommen hat und je geringer die Chancen sind, aus dem pfändbaren Teil nennenswert befriedigt zu werden, umso eher wird er mit einer Einmalzahlung zufrieden sein. Versuchen Sie es zuerst mit einem Betrag von vielleicht 2500 € und warten auf seine Reaktion. Erhöhen kann man notfalls immer noch. Wenn er darauf eingeht müssen Sie nur noch die Verfahenskosten tilgen und können dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
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Ennasus

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Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #2 am: 30. März 2012, 09:30:52 »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Sie haben mir sehr geholfen.
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