@Insoman
Vielen Dank für den Tip, aber im Moment kann ich mir die Anmeldegebühr nicht leisten.
@sinagirl
Vielen Dank auch für deinen Tip. Ich habe jemanden gefunden, der auch bereits in Isolvenz ist und der mir seinen kopierten Antrag als Vorlage überlassen hat. Das allein hat mir schon sehr weiter geholfen. Außerdem habe ich im Antragsformular eine detailierte Beschreibeung eines jeden Puntktes gefunden.
Kurz, ich habe mich entschieden, den Antrag selber auszufüllen und ich habe ihn auch schon so gut wie fertig. :juchu:
Ein paar Fragen habe ich allerdings noch, die wie ich hoffe mir hier jemand beantworten kann.
1. Muß ich den Antrag auf Restschuldbefreiung mit dem InsoAntrag einreichen oder reicht das Kreuzchen unter den Punkt 4 auf dem InsoAntrag?
2. In Anlage 7B des InsoAntrages (Schuldenbereinigungsplan -Ergänzende Regelungen-) habe ich bei meiner Bekannten eine Regelung gesehen, die mehr oder weniger besagt, das wenn sich die Einkommenssituation ändern würde, ich den pfändbaren Betrag entsprechend des jeweilgen Anteil eines Gläubigers abführe. Im gegensatz verzichten die Gläubiger auf alle Pfändungen und verpflichten sich auf die Aushändigung aller Vollstreckungstitel nach der Laufzeit von 72 Monaten. Kann ich das so übernehmen?
3. Was hat "Verzicht auf Anhörungsrecht" mit folgenden Text zu bedeuten:
Für den Fall, daß das Gericht von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens absehen und die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag anordnen möchte, weil der vorgelegte Plan nach dessen Überzeugung keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger hat, erkläre ich hierzu vorab mein Einverständnis und verzichte auf die entsprechende Anhörung nach § 306 (1) 3 InsO.
Wenn ich das noch beantwortet haben könnte, dann bin ich bereit, meinen Antrag fertig zu stellen und kann in demnächst abgeben.
Ich hoffe, mir kann hier jemand was dazu sagen.
Ich bedanke mich im voraus bei euch allen und wünsche euch einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2013.