Hallo liebe Gemeine.
Zunächst möchte ich für die Existenz dieses Forums danken und hoffe ansastzweise vom Erfahrungsschatz einiger hier zu profitieren.
Zunächst möchte ich meine Problematik nahe bringen.
Aus jungen Tagen, unüberlegter wirtschaftlicher Handlungen hat sich im Laufe de Zeit ein beachtliches Kontingent an Verbindlichkeiten aufgetürmt.
Leider habe ich mich erst recht spät mit der Thematik der Verbraucherinsolvenz befasst, bin jedoch dann das Thema entsprechend angegangen.
Im Jahre 2005 begann ich daher alle Gläubiger im Rücksprache mit der Insolvenzberatung zu erfassen.
Dazu nahm ich den Wust an Bescheiden und stellte ein Gläubigerverzeichnis auf.
Nach viel Papierkram und etlichen Terminen wurde die Insolvenz im Januar 2009 durch einen richterlichen Beschluss eröffnet und ins Verzeichnis eingetragen.
Heute, gut 1 Jahr später flatterte mir die Forderungsaufstellung des Amtes für Ausbildungsförderung aus dem Jahre 2003 ins Haus.
Die damalig gewährten Darlehen seien ab dem Monat 09.2010 in entsprechenden Raten zurückzuführen.
Haltet mich für nachlässig, jedoch hatte ich diese Forderung im Rahmen meiner Aufstellung völlig vergessen, da ich nie eine Mahnung oder dergleichen vom Amt erhalten habe.
Somit ist dieser Posten nicht im Verzeichnis aufgeführt.
Zur Zeit erhalte ich ALG2.
Ich bin mir darüber im Klaren das sich hier, sofern nicht ein Wunder geschieht, diese Forderung zunächst in eine Mahnung und letzlich in einen vollstreckbaren Titel wandelt, und meine laufende Verbraucherinsolvenz gefährden wird.
Auch das Mittel des Aufschubs bei diesem Gläubiger würde das Problem nur verzögern, jedoch nicht beheben.
Da ich mir sicher bin, das sich unter diesem neuem Sachverhalt schwerwiegende Konsequenzen für mich ergeben werden, bitte ich Hilfe darüber, welches Vorgehen in einer solchen Angelegenheit am Sinnvolsten wäre, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Neue Schulden wurden seit der Insolvenz und einige Jahre davor auch nicht gemacht.
Vielen Dank für eure Mühen.