Zusatzinfo: Wegen Arbeitslosigkeit und Wettbewerbssperre bin ich momentan in HARTZ IV, unverheiratet, allein lebend,
Warum besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?
Anwartschaftszeit nicht erfüllt ?
Siehe auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.htmlMir ist unverständlich, warum man aufgrund eines Wettbewerbsverbots Hartz IV beziehen sollte.
Und warum man das Wettbewerbsverbot vertraglich vereinbaren soll, wenn der Arbeitgeber es sich offenbar gar nicht leisten kann. Zu zahlen sind mindestens 50% der letzten Bezüge (Brutto !). Maximal darf ein Wettbewerbsverbot 2 Jahre dauern und muss inhaltlich definiert sein (welche Firmen, welche Branchen, welche Regionen) und muss angemessen sein. D.h. es muss dem Arbeitnehmer ermöglichen dennoch auf dem Arbeitsmarkt tätig zu werden.
Meiner Meinung nach wollen die Dich über den Tisch ziehen. Wahrscheinlich steht sowieso eine Abfindung zu (je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat) und da wollen die wahrscheinlich das Wettbewerbsverbot in den Aufhebungsvertrag reinbringen.
Sofern die das wirklich zahlen wollen, mußt Du entweder wirklich gut sein oder viel Know How in der Firma gesammelt haben. Heißt, Du hast eigentlich super Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und auch gehaltstechnisch läßt sich da verhandeln. Ich würde abwägen, ob Du überhaupt ein Wettbewerbsverbot willst oder ob es nicht günstiger wäre darauf zu verzichten und ggf. kurzfristig zur Konkurrenz zu wechseln. Wäre ja auch eine Option. Es gibt viele Hürden beim Wettbewerbsverbot und viele Formulierungen sind oftmals nichtig vor Arbeitsgerichten. Insbesondere würde ich keine speziellen Schadenersatzforderungen pauschal anerkennen. Letztlich können sie Dich zu einer Unterschrift nicht zwingen.
Sofern eine Einmalzahlung erfolgt und diese für einen definierten Zeitraum gilt (Dauer des Wettbewerbsverbots) ist diese Zahlung dann monatlich zu verteilen. Einem Antrag auf Pfändungsschutz würde ich ggf. dann auch stellen, insbesondere auch wegen der Unterhaltsverpflichtung einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Aber wie da die Vollstreckungsgerichte tatsächlich entscheiden habe ich auch nie verfolgt, daher keine Gewähr dass die dem Ansatz 100%ig folgen. Besser wäre eine monatliche Zahlung.
Meiner Meinung nach sollte man sowas mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aushandeln, das kostet natürlich Geld aber wenn man Geld bekommt, kann man da ggf. auch den Anwalt bezahlen. Der ist durchaus in der Lage da mehr rauszuholen. Nur mal so als Tipp.