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Autor Thema: Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4  (Gelesen 2420 mal)

Dante2

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« am: 16. Dezember 2006, 13:53:49 »

Hallo Ratgeber,

mein Insolvenzverfahren läuft seit 3 Jahren und ich habe bisher die geforderte Gebühr (116 €/Jahr - ohne Gegenleistung) in 2 Raten ab Anfang des Jahres gezahlt. Nun hat eine neue SB mich unter Hinweis auf das Versagen der Restschuldbefreiung, aufgefordert die Gebühr zur Gänze im laufenden Jahr zu bezahlen, was ich nicht kann. Nun meine Frage: Spricht etwas dafür, dass IV weiter zu verfolgen? Oder gibt es eine Möglichkeit mich von der Gebührenpflicht zu befreien? Denn es ist sicher nicht im Sinne der Grundsicherung damit Not Leidende IV zu bezahlen. Zusatz Info: Nach mehreren Hirninfarkten Erwerbsunfähig. null
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ThoFa

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2006, 14:28:21 »

Hallo,
sind Sie schon in der Wohlverhaltensphase , also ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen ? Wurde Ihnen Kostenstundung gewährt ? Wenn ja, für welche Abschnitte ? Steht alles in den Beschlüssen des Gerichtes.

MfG

ThoFa
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Dante2

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2006, 12:34:12 »

>>Hallo,
sind Sie schon in der Wohlverhaltensphase , also ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen ? Wurde Ihnen Kostenstundung gewährt ? Wenn ja, für welche Abschnitte ? Steht alles in den Beschlüssen des Gerichtes. <<

Hallo ThoFa,

zunächst Danke für Ihre Nachricht.
Die Wohlverhaltensphase  läuft seit 3 Jahren und das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Die das Verfahren betreffenden Kosten sind erledigt.
Es geht nur noch um Gebühren aus der 7-jährigen Wohlverhaltensphase, jeweils am Ende eines Jahres. Ich suche nach einer gangbaren Möglichkeit eine Ratenzahlung, wenns sein muss, zu erzwingen. Leider habe ich in der InsO. dazu nichts gefunden.  Ein guter Rat, ein Tipp, das würde mich freuen.

Vorab Danke und \"Frohe Weihnacht\"

Dante2


:-)
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ThoFa

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2006, 00:46:36 »

Hallo,

dann muss ich nur zur Sicherheit nochmals nachfragen. Wurde Ihre Insolvenz vor dem 01.12.2001 eröffnet ?

MfG

ThoFa
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Dante2

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2006, 09:48:03 »

Hallo

Ja, am 18.10.2001.

Dante2
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ThoFa

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Vergütung an IVerwalter und Grundsicherung SGB XII K4
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2006, 01:10:16 »

Hallo,

ok dann Inso nach altem recht. Mich hatten die 116,00 € schon etwas stutzig gemacht.

Sie müssen unbedingt diese 116,00 € zahlen, ansonsten ist die RSb weg. Haben Sie nicht die Möglichkeit die SUmme bei einen Freund, Verwandten o.ä. zu leihen und dann an diesen abzuzahlen ? Wann sollen Sie die 116,00 € zahlen ?

MfG

ThoFa[addsig]
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