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Autor Thema: Versagen der Restschuldbefreiung nach § 290  (Gelesen 2248 mal)

rubenspower

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Versagen der Restschuldbefreiung nach § 290
« am: 03. Oktober 2007, 12:14:34 »

Wenn ich mir den §§ 290 komplett durchlese, verstehe ich den so:

Nur auf Gläubigerantrag kann die Restschuldbefreiung versagt werden oder irre ich da?
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Feuerwald

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Re: Versagen der Restschuldbefreiung nach § 290
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2007, 12:26:14 »

ja, es ist gem. § 290 InsO ein Antrag durch einen Insolvenz(!)Gläubiger erforderlich.

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