"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: versandhaus, eigentumsvorbehalt  (Gelesen 1933 mal)

flobiene

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
versandhaus, eigentumsvorbehalt
« am: 20. Januar 2011, 14:09:27 »

Hallo,
ich möchte gerne wegen Schulden aus einer Selbstständigkeit (ca. 10000) in die Privatinsolvenz gehen.
Privat sind bei einem Versandhaus noch 1000€ offen und Rechtsanwaltsgebühren von ca. 1200€.
Nun frage ich mich wie es mit dem Eigentumsvorbehalt von Otto aussieht, wenn ich nun in die Insolvenz gehe. der Flachbildschirm ist schon abbezahlt, da sind noch Möbel abzuzahlen (Couchgarnitur und Wohnwand) wie groß ist die Gefahr, dass dies abgeholt wird? Oder könnten die den Flatscreen wieder zurückverlangen? Denn damals ging alles auf eine Rechnung (ca. 3300€) und wurde in monatlichen raten abbezahlt.
Wahrscheinlich kommt auch demnächst ein Gerichtsvollzieher zu uns und wir besitzen zwei Fernseher, einen 10 Jahre alten kleineren Röhrenfernseher von Phillips im Kinderzimmer und einen zwei Jahre alten Samsung Flatscreen 81cm (Preis vor zwei Jahren 800€) im Wohnzimmer. Könnte der Flat gepfändet werden?

Es wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte. Vielen Dank.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: versandhaus, eigentumsvorbehalt
« Antwort #1 am: 20. Januar 2011, 15:13:15 »

Wenn alles in einer Rechnung gestellt wurde, kann es schlecht aussehen! Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung in Besitz des Versandhauses. Eine Abgrenzung findet normal nicht statt. Rein Theoretisch könnte das Versandhaus alles wieder abholen lassen! Außer die Ratenzahlungen wurden explizit für den TV geleistet.

Der Flatscreen könnte gepfändet werden und gegen einen normalen TV ausgetauscht werden. Ist bei dem Wert eher unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 15:39:55 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz