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Autor Thema: versandhaus, eigentumsvorbehalt  (Gelesen 1952 mal)

flobiene

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versandhaus, eigentumsvorbehalt
« am: 20. Januar 2011, 14:09:27 »

Hallo,
ich möchte gerne wegen Schulden aus einer Selbstständigkeit (ca. 10000) in die Privatinsolvenz gehen.
Privat sind bei einem Versandhaus noch 1000€ offen und Rechtsanwaltsgebühren von ca. 1200€.
Nun frage ich mich wie es mit dem Eigentumsvorbehalt von Otto aussieht, wenn ich nun in die Insolvenz gehe. der Flachbildschirm ist schon abbezahlt, da sind noch Möbel abzuzahlen (Couchgarnitur und Wohnwand) wie groß ist die Gefahr, dass dies abgeholt wird? Oder könnten die den Flatscreen wieder zurückverlangen? Denn damals ging alles auf eine Rechnung (ca. 3300€) und wurde in monatlichen raten abbezahlt.
Wahrscheinlich kommt auch demnächst ein Gerichtsvollzieher zu uns und wir besitzen zwei Fernseher, einen 10 Jahre alten kleineren Röhrenfernseher von Phillips im Kinderzimmer und einen zwei Jahre alten Samsung Flatscreen 81cm (Preis vor zwei Jahren 800€) im Wohnzimmer. Könnte der Flat gepfändet werden?

Es wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte. Vielen Dank.
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Fallera

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Re: versandhaus, eigentumsvorbehalt
« Antwort #1 am: 20. Januar 2011, 15:13:15 »

Wenn alles in einer Rechnung gestellt wurde, kann es schlecht aussehen! Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung in Besitz des Versandhauses. Eine Abgrenzung findet normal nicht statt. Rein Theoretisch könnte das Versandhaus alles wieder abholen lassen! Außer die Ratenzahlungen wurden explizit für den TV geleistet.

Der Flatscreen könnte gepfändet werden und gegen einen normalen TV ausgetauscht werden. Ist bei dem Wert eher unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 15:39:55 von Fallera »
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