"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: VI: Lohnabtretung, unklare Formolierung  (Gelesen 1890 mal)

koelner84

  • Gast
VI: Lohnabtretung, unklare Formolierung
« am: 09. Februar 2012, 17:20:03 »

Habe noch einige fragen zur Bank.

Fragen:
1.
Unter meinen 4 Gläubigern befindet sich eine Bank mit drei Einzelverträgen(Visa, mit Lohnabtretung/ Ratenkredit, mit Lohnabtretung/ Giro-Dispo, ohne Lohnabtretung) gilt dann dise Bank als ein einzelner Gläubiger?

2.
Diese Bank hat wie oben beschrieben sowohl für den Ratenkredit als auch für die Visakarte eine Lohnabtretung als Sicherheit erhalten:
2.1
Könnte die Bank zwei Lohnpfändungen zum pfändbaren Teil vornehmen? Also pfändbar xx,xx€ * 2?
2.2
Bei den Lohnabtretungen gibt es zweierlei Formolierungen:
Ratenkredit:
- Einkommenabtretung: Die Dahrlehnsnehmer treten hiermit den pfändbaren Teil ihrer Ansprüche auf Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Krankengeld bis zu einer nominellen Begrenzung des unter (römisch zwei) genannten Gesammtbetrages ab.
- Visa
- Einkommenabtretung: Die Dahrlehnsnehmer treten hiermit den pfändbaren Teil ihrer Ansprüche auf Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Krankengeld ...
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: VI: Lohnabtretung, unklare Formolierung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 17:22:55 »

bis zu einer nominellen Begrenzung des innerhalb des Dahrlehnsrahmens gem. (römisch drei) in Anspruch genommenen Betrages zzgl. 20% ab.-
Bezieht sich die zweite Formulierung auf den geschuldeten Betrag(Schuld X + 20%) oder auf den pfändbaren Betrag(196,78€ + 20% = 236,14€ abzutretene Arbeitseinkunft(Gehalt).
In allen Verträgen stehe ich alleine drinnen. Kann die allgemein gehaltene formolierung der Kreditnehmer in der Mehrzahl ein anfechtungsgrund sein?

Vielen Dank.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: VI: Lohnabtretung, unklare Formolierung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2012, 16:07:38 »

Zitat
Könnte die Bank zwei Lohnpfändungen zum pfändbaren Teil vornehmen? Also pfändbar xx,xx€ * 2?
Mit der Offenlegung der Abtretungserkärung kann der pfändbare Anteil beim Arbeitgeber verlangt werden.. 1x natürlich nur..


Zitat
Bezieht sich die zweite Formulierung auf den geschuldeten Betrag(Schuld X + 20%)?
Ja.

Zitat
Kann die allgemein gehaltene formolierung der Kreditnehmer in der Mehrzahl ein anfechtungsgrund sein?
Mit Sicherheit nicht.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz