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Autor Thema: VI: Umschulung möglich?  (Gelesen 4484 mal)

koelner84

  • Gast
VI: Umschulung möglich?
« am: 06. Juni 2012, 20:33:13 »

Guten Abend,
gestern sind die Briefe mit dem Außergerichtlichen Einigungsversuch an die Gläubiger versandt worden. Die Bank, die über 70% der gesamt Schuldsumme hält, schrieb mir schon im vornherein das Sie einem Null-Runden-Plan nicht zustimmen werden.

Derzeit bin ich Arbeitslos und das ALG liegt unter der Pfändungsgrenze, somit gibt es keine Aussicht auf Erfolg des Versuches.

Jetzt habe ich eine Frage die seit gestern sehr Akut ist:

-   Kann ich in der Insolvenz eine Umschulung machen?

Zum Hintergrund:
Ich hatte 2006 einen Autounfall (sekundenschlaf, frontaler Aufprall Baum). Dabei brach ich mir das Sprunggelenk und zog mir einige weitere Verletzungen zu.
Mein Arzt sagte mir dass ich nicht mehr schwer heben soll und nicht mehr auf Leitern und Gerüste steigen soll, weil das Sprunggelenk die Belastung nicht mehr aushält und nicht stabil genug sei.
Ich bin gelernter Stuckateur, somit ist der Beruf oder andere Handwerkliche Tätigkeiten nicht mehr möglich gewesen.
Daraufhin stellte ich einen Antrag auf Umschulung.
Das Gutachten wurde mir lediglich vorgelesen, genauer gesagt nur der Teil mit der Leistungsfähigkeit:
-   leichte/sitztende Tätigkeiten: uneingeschränkt möglich
-   mittelschwere Tätigkeiten:  kurzweilig möglich
-   schwere Tätigkeiten: kaum möglich (zeitlich sehr stark eingeschränkt)
-   Arbeiten auf Leitern und Gerüsten: nicht möglich

Das Gutachten wurde mir NIE ausgehändigt und auch das Ergebnis erfuhr ich nie. Die Sachbearbeiterin sagte mir lediglich das Sie auf Grundlage des Gutachtens eine Umschulung als nicht notwendig ansieht. Nach einer Stunde Diskussion ging ich und nahm einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an.  Bis Februar hangelte ich mich so durch, zuletzt als Betreuer und Assistent.
Und lebe seither mit dauernden schmerzen Morgens und immer wiederkehrenden schmerzen über mehrere Tage im Fuss. Hatte auch schon zwei Ermüdungsbrüche im Fuß.

Im Februar erhielt ich die Zusage das ich die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker machen kann(Abendform) Brauchte lediglich noch ein Jahr Praxis. Ich glaubte ich könne das irgendwie bewerkstelligen. Also bewarb ich mich.  Zum 31.04 wurde ich Arbeitslos. Das Arbeitsamt unterstützte dieses Vorhaben und auch das es nur für ein Jahr sein soll, wegen eben dem Unfall.

Vom 04. bis 05.06 mittags war ich Probearbeiten.  Mittags wurden die schmerzen so unerträglich und ich fand keinen Halt an Leitern/Gerüsten dass ich abbrechen musste. Anschließend ging ich zu meinem Hausarzt. Der gab mir eine Überweisung zu einem Orthopäden mit dem Verdacht auf Arthrose im Sprunggelenk.
Am Montag habe ich den Termin.

Daher meine Frage, ohne eine Umschulung habe ich kaum eine Chance auf einen vernünftigen Job mit gutem Gehalt. Aber man muss sich um Arbeit bemühen.
Kann ich wegen den Gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Umschulung machen um mich wieder vernünftig auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren oder muss ich so weiter machen wie bisher und mich mit schlechtbezahlten und unsicheren Jobs durchschlagen und dauernd mit den Schmerzen auskommen?
Danke für antworten!
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elga

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #1 am: 08. Juni 2012, 11:44:59 »

ich bin auch berufsunfähig und in folge dessen arbeitslos geworden. auch bei mir hat das aa eine umschulung abgelehnt, habe aber nicht locker gelassen und mich zum ärztlichen dienst vom aa schicken lassen. die haben dann auch meine berufsunfähigkeit festgestellt. dann ging alles ganz schnell: die haben mich an die rentenversicherung verwiesen und ich bekam meine umschulung. vielleicht solltest du das auch mal über die rentenversicheung versuchen. nennt sich teilhabe am arbeitsleben.
gruß elga
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paps

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #2 am: 10. Juni 2012, 10:01:11 »

Wenn die Umschulung dazu führt, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können, ist das o.k.

Zumal ja jetzt keine pfändbaren Beträge entstehen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

koelner84

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #3 am: 10. Juni 2012, 21:56:23 »

@ elga: danke für die antwort, gibt mut. Auch wenns es nicht ganz meine frage wahr  :wink:

@ paps: bin gelernter Stuckateur, kann in dem bereich ja nicht arbeiten. und habe die letzten Jahre imSozialen Bereich(mit mehr oder weniger glück) gearbeitet. Dort habe ich ja Pfändbares Einkommen erziehlen können. Aber dies wahr nur möglich weil die Chefin zum damaligen zeitpunkt zu meinem Freundeskreis zählte. Alle bewerbungen in dem bereich werden abgeschmettert mit der begründung das keine ungelernten kräfte genommen werden können. Und so bleibt nur der Zeitarbeitsbereich über, der bekanntermaßen keine pfändbaren Gehälter zahlt für einfache/ungelernte Tätigkeiten.
Mit einer Umschulung würde ich mich wieder in einem Bereich Qualifizieren in dem ich dauerhaft Arbeiten kann und pfändbare Einkünfte erziehlen kann.

Grüße,
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elga

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2012, 09:17:41 »

wenn ich das richtig sehe, bist du ja auch noch garnicht in der inso. also wenn du deine umschulung schon zu laufen hast, wenn du dann in die inso reinkommst, kann der th sowieso nichts mehr machen. wenn du das über die rv machst, bekommst du sowieso 8 % des letzten einkommens, egal, ob du vorher arbeitslos warst oder nicht. und als stukateur ist das ja bestimmt nicht wenig. von daher kann es ja auch durchaus sein, dass du da auch pfändbares einkommen hast. ist bei mir jedenfalls so.

gruß elga
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elga

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #5 am: 11. Juni 2012, 09:18:25 »

entschuldige, meinte natürlich 80%

gruß elga
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koelner84

  • Gast
Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #6 am: 16. August 2012, 11:11:28 »

Hallo,

solangsam aber sicher wird alles gut.

Schonmal tschuldigung für den langen Beitrag gleich, der grob vom Insolvenzthema abweicht. Bin aber SOO glücklich das es einfach hier raus muß  :juchu: .

Habe gestern meinen Bildungsgutschein erhalten. Und sitze heute schon bei der Umschulung.  :thumbup:

12.07., Termin bei Agentur für Arbeit: Mitarbeiter frage warum ich krank war. Als ich den Grund nannte legte man mir, nach 5 min. PC durchforsten und schreiben, eine Liste vor mit Umschulungsberufen.
Ich solle mir in den nächsten 14 Tagen die Liste ansehen und mich für einen Beruf entscheiden.
Zum nächsten Termin soll ich noch alles vom Artzt mitbringen was ich bekomen kann.

Zwichenzeitlich: Liste angesehen, mit Bekannten und Verwandten gesprochen. / Bei Artzt alles besorgt inkl. zweiter Meinung.

26.07., Termin bei Agentur für Arbeit: Alles vorgelegt, und Berufswunsch besprochen. Mündlich zusage erhalten, wenn der Psychologische Test positiv ausfällt.

Zwichenzeitlich: Habe einen Bildungsträger gesucht und Probeunterichtstage absolviert, und einen Eignungstest bei einem Träger (Testergebniss: bestanden mit 79% der möglichen Punkte)gemacht. / Mit meiner Schuldnerberatung abschließend Unterlagen sortiert/besprochen, die Umschulung im Verhältniss zur bevorstehenden Insolvenz besprochenund und Termin in erster September Woche ausgemacht zum Ausfüllen des Insoantrages.

13.08., Termin bei Psychologischen Dienst: Verlief Super. Testergebnisse bestätigten: Wort-Sprachverständniss: Überduchschnittlich gut /Zahlen-, Rechenverständniss: weit über durchschnitt / Rechtschreibung: Mittlerer durchschnitt  / Bürotest: knapp über Durchschnitt
Also die Empfehlung für die Umschulung locker bekommen.

14.08.: Direckt meine zuständige Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit Informiert. Eiltermin für den nächsten Tag mittags bekommen.

15.08., Termin bei Agentur für Arbeit:Den Bildungsgutschein erhalten, sammt aller anderen Unterlagen (lag schon alles auf Ihren Schreibtich bereit  :juchu: ) Und noch etwas geredet, übern den laaangwierigen (ein Jahr) ablauf von damals und dass nix bei rum kam und das es jetzt eben nur 5 Wochen dauerte. / Sofort zum Bildungsträger, die auch schon "alamiert" wahren alles Fertig gemacht und sofort in den Unterricht eingestiegen.

Insolvenz und Umschulung fangen also fast Gleichzeit an (Rechne das der Antrag 2-4 Wochen dauert bis er durch ist.)

Also alles wird gut.

Solangsam verfliegen alle Magensteine :)
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elga

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Re: VI: Umschulung möglich?
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 19:06:36 »

super, dass freut mich für dich.
manchmal macht man sich doch mehr sorgen und dann läuft doch alles wie geschmiert.
ich wünsche dir viel erfog bei deiner umschulung und natürlich für danach. und die inso wirst du auch überstehen!

gruß elga
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