Haben Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
Sollte es ein Vollstreckungsbescheid sein, wie haben Sie auf den Mahnbescheid reagiert, der vor etwa 3 Wochen bei Ihnen eingetroffen sein muss?
Widersprechen Sie dem Bescheid. Wenn es nur ein Mahnbescheid ist, reicht ein einfaches Krezu bei "Widerspruch" und das ganze senden Sie zurück ans Gericht.
Sollte es ein Vollstreckungsbescheid sein stellt sich die Frage der Begründung. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Sie sollten am Monatsanfang Januar 2012 die rückständige Miete bezahlen und mitteilen, dass die Forderung beglichen wurde.
Der Kündigung des Hauseigentümers widersprchen Sie ihm gegenüber schriftlich. Die Kündigung ist unrechtmäßig, wenn Sie nur mit einer halben Miete im Rückstand sind. Außerdem wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten. Diese beträgt mindestens drei Monate und sogar mehr, wenn Sie dort schon längere Zeit wohnen. Eine fristlose Kündigung einer Mietsache ist ohnehin nicht möglich.
Die Tatsache der Insolvenz ist kein Kündigungsgrund.
Vergessen Sie nicht im Januar trotzdem die Miete für Januar 2012 zu bezahlen. Sollten Sie die rückständige Miete nicht zahlen können teilen Sie das dem Vermieter, dem Gericht und dem Treuhänder schriftlich mit. Es handelt sich dabei wegen der üblichen Fälligkeit am 1. des Monats eigentlich um Insolvenzforderungen, die der Vermieter anmelden zur Tabelle muss. Wenn Ihnen das erst nach der Insolvenzeröffnung bekannt wird, konnen Sie es durch sofortige Nachmeldung heilen.
Besser ist es jedoch, die Miete zu bezahlen. Der Hauseigentümer, wenn er jetzt schon so merkwürdig reagiert, dürfte bestimmt auch einen Versagensantrag stellen. Dass kann er aber nicht, wenn er kein Insolvenzgläubiger ist.