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Autor Thema: Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?  (Gelesen 1546 mal)

basche24

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Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?
« am: 25. Januar 2012, 16:51:07 »

Ich mache mir am meisten Sorgen um mein Auto welches ich überlassen bekommen habe und fahre.

- Autokauf Anfang 2009 durch einen Freund, auch Kaufvertrag läuft auf seinen Namen und Adresse
- Fahrzeugbrief, Zulassung und Versicherung jedoch auf meinen Namen
- Fahrzeugwert ca. 2000 EUR

Eigentümer ist nach meinem Verständnis also der Freund, derzeitiger Besitzer bin ich.

Sehe ich das richtig so?
Kann der IV an das Auto ran oder nicht?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 17:28:32 »

Kann der IV an das Auto ran oder nicht?

Nein, das Fahrzeug ist nicht Ihr Eigentum.
Gespeichert
 
 

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