der Gläubiger hat seine Forderungen als vbuH zur Insolvenztabelle angemeldet und der Richter weiß, dass ich mich im Insolvenzverfahren befinde.
Für den Richtersieht es dem ersten Anschein nach so aus, dass ich das Ganze billig in Kauf genommen haben könnte. Dabei ist für ihn nicht wichtig, dass ich im gleichen Zeitraum z. b. eine hohe Kfzreparatur oder andere Anwaltskosten bezahlt habe.
Für den Richter ist nur entscheidend, ob der Gläubiger beim ersten Termin über meine schlechte finanzielle Lage aufgeklärt war oder nicht. Meine Frau war bei diesem Gespräch damals dabei und kann es bezeugen, dass wir den Anwalt auf unsere Misere aufmerksam machten. Wenn es zu einer weiteren Verhandlung kommt, müssen sowohl meine Frau als auch der Anwalt nach Oberbayern anreisen und dann steht Aussage gegen Aussage. Wobei mein Anwalt meinte, im Zweifelsfalle wird der Richter gegen mich entscheiden, weil er eben den ersten Eindruck hat, dass ich es billig in Kauf genommen haben könnte.
Was noch erschwerend hinzu kommt. Ich kenne diesen Richter bereits aus einer anderen zivilen Verhandlung und habe dort keine guten Erinnerungen an ihn, weil ich ihm eine Gegenfrage stellte und er das als Eingriff in seine Arbeitstätigkeit sah und mir im Gerichtssaal sagte, dass er mich hier nie mehr sehen wolle. . . also ich sehe den Richter diesbezüglich als voreingenommen an. Keine Ahnung, was ich nun machen werde.
Natürlich habe ich es nicht vorsätzlich gemacht. Aber je mehr Verhandlungen sind umso höher die Gerichtskosten und im schlechtesten Falle muss ich die ganze Forderung samt Verfahrenskosten und gegnerischen Anwalt wohl zahlen, worauf ich gar nicht scharf bin.