Es verwundert mich, dass der Arbeitgeber den Pfändungsgläubiger nicht in voller Höhe bedient. Liegt hier vielleicht gar keine Lohnpfändung vor, sondern die Bank hat nur eine Lohnabtretung in Höhe der Kreditrate vorgelegt?
Dann könnte ein weiterer Pfändungsgläubiger natürlich über den Rest verfügen.
Zum Thema "Abtretungsgläubiger":
Krdeit werden von Banken im Regelfall nur vergeben, wenn der Kreditnehmer in eine Lohnabtretung einwilligt. Das bedeutet, dass der Kreditgeber im Falle ausbleibender Zahlungen (wann und wie ist vertraglich geregelt) dem Arbeitgeber offenlegen (im Sinne von vorlegen) kann, dass die pfändbaren Anteile des Gehalts an den Kreditgeber abzuführen sind. Das ist für den Kreditgeber insofern praktisch, weil er nicht erst einen vollstreckbaren Titel erwerben muss.
Auch für den Fahrzeugkredit wird das gelten, so dass die Autobank davon Gebrauch machen könnte.
Wie sich die Abwicklung des Fahrzeugkredits letztendlich ausgestaltet, bleibt abzuwarten.
Die Bank wird wahrscheinlich Mitte Februar den Kredit kündigen und Frist setzen, den Restbetrag zu zahlen. Sie können dann versuchen , das Fahrzeug auf dem freien Markt zu verkaufen, auch unter Wert. Das geht in Absprache mit der Bank, die ein Interesse daran hat, möglichst schadlos aus dem Vertrag zu kommen.
Wenn es nicht im freien Verkauf geht, weil Sie oder die Bank es nicht wollen oder weil sich kein Käufer findet, wird die Bank von ihrem Sicherungsübereignungrecht Gebrauch machen. Auch das ist im Vertrag geregelt, dass das Fahrzeug bis zur endgültigen Bezahlung der Bank als Sicherheit dient und diese es, sollte der Vertrag nicht mehr bedient werden, verwerten kann. Das wird, da die Banken üblicherweise noch einige Male mahnen und es irgendwann an ein Inkassounternehmen abgeben, nicht vor April stattfinden.
Verlangt die Bank noch vor dem Insolvenzantrag das Fahrzeug, verwertet sie es selbst und kann die noch offene Restforderung als Insolvenzforderung anmelden. Mit der Bank vereinbaren Sie dann, wann und wo das Fahrzeug übergeben wird.
Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, könnte auch der Treuhänder in die Verwertung eintreten. Dann wird er mit Ihrer Schwiegermutter einen Termin zur Fahrzeugübergabe vereinbaren. Wo die stattfindet, ob beim Treuhänder oder bei einem von ihm ausgesuchten Auuohaus, werden Sie rechtzeitig erfahren.
Mit der anschließenden Forderung hat Ihre Schwiegermutter nichts mehr zu tun, die geht direkt zum Treuhänder.
In beiden Fällen haben Sie also Zeit sich auf die neue Situation vorzubereiten.
Die Einstellung aller Kreditratenzahungen hat für das Insolvenzverfahren keinerlei Auswirkungen. Es liegt bereits heute eine Überschuldungssituation vor, die Grundlage für den Insolvenzantrag ist. Wenn jemand, weil er überschuldet ist, die Raten nicht mehr bedient, ist das nur eine logische Schlussfolgerung. Es kann einem aus genau diesem Grund auch nicht zum Nachteil gereichen. Es ist im Insolvenzrecht geregelt, dass der Treuhänder die Zahlungen an Gläubiger aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung sogar anfechten und zurückfordern kann, wenn der Gläubiger von der Zahungsunfähigkeit des Schuldners wissen konnte.
Nach der Eröffnung wird das Gericht die Gläubiger auffordern, beim Treuhänder die Forderungen anzumelden. Dazu setzt es einen Termin. Gläubiger, die bis zu diesem Termin nicht angemeldet und die Forderungen begründet haben, gehen leer aus. Das geschieht im Übrigen öfter als man denkt. Trotzdem werden diese Forderungen am Ende von der RSB umfasst.
So ein Insolvenzverfahren dauert ohnehin mindestens ein Jahr, so dass für Ihre Schwiegermutter (und für Sie auch) es eigentlich nur gut sein kann, wenn erst im eröfneten Verfahren der Verwalter die Verwertung des Fahrzeugs vornimmt. Dann haben Sie bestimmt noch ein oder zwei Monate länger Zeit.