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Autor Thema: Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?  (Gelesen 3900 mal)

Ramona11

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Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?
« am: 23. November 2011, 11:54:31 »

Hallo zusammen, :neutral:

ich bin neu hier und befinde mich seit März 2011 in Privatinsolvenz. Da ich 2 kleine Kinder habe und nur 1500 Euro verdiene, ist bei mir "nichts zu holen". Nun würde mich interessieren wie es mit der Weihnachtsgeldzahlung läuft. Ich hab hier gelesen, dass man 500 Euro davon behalten kann. Ist das richtig so? Wie wird das ausgerechnet? Mein unpfändbarer Betrag mit 2 Kindern liegt bei 1639,99 Euro, dann muß ich noch 174 Euro private Krankenversicherung bezahlen, 368 Euro Kindergeld ist auch frei. Werden dann die 500 Euro zu meinen sonstigen 1500 Euro einfach dazugerechnet oder rechnen die 1639,99 Euro und 174 Euro und 368 Euro, und dazu noch 500 Euro? Ich wäre froh wenn mir das jemand sagen könnte!!

Wie läuft das mit dem Treuhänder? Ich war vor Eröffnung einmal dort, bringe alle 3 Monate meine Kontoauszüge und Lohnabrechnungen vorbei, ansonsten habe ich überhaupt keinen Kontakt. Muss ich die Summe die ich nächsten Monat abtrete an ihn überweisen oder wird das dann direkt von ihm von meinem Konto abgebucht? Ich hab einfach Angst das er sich jetzt soviel wie möglich holen will, da dies der einzige Monat ist, wo was zu holen ist... Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

LG Ramona
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Fallera

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Re: Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?
« Antwort #1 am: 23. November 2011, 12:10:41 »

Die Berechnung sollte so aussehen:

Normaler Bruttolohn + Weihnachtsgeld abzgl. Steuern + Sozialversichungsabgaben.
Vom Netto die 500 EUR (Freibetrag) und aus dem Restlichen betrag ermittelt sich der
pfändbare betrag.

Beispiel gerechnet mit LSK 1:
Normaler Bruttolohn: 1.500
Weihnachtsgeld: 1.500
Gesamtbrutto: 3.000
- Steuern: 540,15
- Sozialab: 618,75
=1.841,10
- Freibetrag 500 EUR, der Ihnen verbleibt
= 1.341,10
Daven pfändbarer Betrag ausrechnen lt. Pfändungstabelle.
« Letzte Änderung: 23. November 2011, 12:14:26 von Fallera »
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Insoman

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Re: Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?
« Antwort #2 am: 23. November 2011, 12:55:54 »

Zitat
Muss ich die Summe die ich nächsten Monat abtrete an ihn überweisen oder wird das dann direkt von ihm von meinem Konto abgebucht?
Wenn Ihr Konto nach der Eröffnung freigegeben wurde -oder gar nicht mit Beschlag belegt- gibt es für den TH auch keine Zugriffsmöglichkeiten mehr.
Die Abführung der pfändbaren Anteile läuft i.d.R. direkt über Ihren Arbeitgeber (darum haben Sie ja auch eine Abtretungserklärung an das Gericht gegeben).
Natürlich sollte ihr AG über die Pfändungsregelungen Bescheid wissen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Ramona11

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Re: Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?
« Antwort #3 am: 24. November 2011, 14:28:44 »

Vielen Dank für die Auflistung, ich kapiers zwar noch nicht ganz aber da ich Beamtin bin sieht die Rechnung bei mir auch anders aus. Ich wollte eigentlich wissen ob vom pfändbaren Betrag der mir mit 2 Kindern bleiben muss (1639,99 EUR) das Weihnachtsgeld dazugerechnet wird oder ob vom Netto das ich sonst habe (1467,91 EUR) gerechnet wird. Ich käme besser weg wenn vom pfändbaren Betrag plus PKV 174 und Kindergeld (368 EUR).

Ich wusste nicht das der TH nichts mehr vom Konto nehmen darf nach der Eröffnung. Wenn jetzt also meine Bezügestelle zuviel überweist kann er dann trotzdem nichts machen? Oder muss ich mich drum kümmern wieviel mir bleiben darf und dann von mir aus das evtl. zuviel gezahlte an ihn überweisen? Wie läuft es z. B. wenn meine Oma, für meine Kinder Geld für Weihnachten überweist, muss sie das extra vermerken oder wäre es sicherer wenn es auf das Konto von meinem Mann überwiesen wird? Wäre schade wenns dann doch nicht bei den Kindern ankommt...

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!!
Lg Ramona
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Achdujeh

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Re: Weihnachtsgeld pfändbar?? Wie rechnet man es aus?
« Antwort #4 am: 24. November 2011, 16:38:13 »

Nach der Insolvenzeröffnung sollte man generell außer dem Arbeitseinkommen (bzw. bei Beamten die Alimentation), Kindergeld, PKV-Erstattungen, keine Geldzahlungen entgegennehmen, die als sog. Masse vom TH vereinnahmt werden könnten. In Bezug auf Geschenke für die Kinder hieße das, dass für diese sinnvollerweise ein eigenes Konto oder Sparbuch eröffnet werden sollte. Darauf kann die liebe Verwandschaft dann soviel zahlen wie sie will. Es bleibt das Vermögen der Kinder.

Beim Weihnachtsgeld ist es eigentlich ganz einfach. Es bleiben max. 500 Euro frei. Ist das Weihnachtsgeld unter 1000 Euro, dann nur die Hälfte. Man zieht also einfach 500 Euro oder weniger vom ausgezahlten Geld ab, ggf. auch das Kindergeld, und hat dann das Netto, auf das die Pfändungstabelle angewendet wird. Aber das macht im Regelfall doch der Arbeitgeber, oder hat der TH genehmigt, selber den abzuführenden Betrag zu berechnen?

FG Achdujeh

PS Bei den Abzügen hatte ich die PKV-Beiträge vergessen. Die dürfen bei der Ermittlung des Netto natürlich auch abgezogen werden.
« Letzte Änderung: 24. November 2011, 16:40:17 von Achdujeh »
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