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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Weiss jemand, wie ich die Einkommenssteuer bei Selbstständigkeit berechnen kann?  (Gelesen 4051 mal)

Pinguin

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich hatte schon die Suche bemüht, aber nicht das für mich passende Thema gefunden.

Ob ich es hier richtig platziert habe, weiss ich auch nicht, notfalls bitte verschieben.

Ich hatte schon die Dame gefragt, welche mir die Steuererklärung macht, aber ihre Antwort war für mich nicht befriedigend.

Ich habe eine freigegebene Selbstständigkeit und würde gerne wissen, wie ich mir die Einkommenssteuer ausrechnen kann. Ich möchte das gerne für mich wissen und auch, weil ich dem FA nun argumentieren will, dass Ihre Vorauszahlungen viel zu hoch angesetzt sind.

Nehmen wir an, ich habe eine Rechnung über 1593,75 Euro netto.

Kann ich davon die Krankenkasse ( bin freiwillig in der Barmer und muss 338.78 Euro pro Monat zahlen) abziehen und dann die Steuer berechnen.

Also von 1254.97 Euro?

Oder gehen davon noch andere Kosten wie Internetnutzung, Mietanteil der Wohnung für Büronutzung etc pp ab?

Und wie genau kann ich denn die Steuer errechnen, oder gibt es dafür eine Tabelle?

Klasse 1 keine Kirche.
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makro

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Oh oh, ich bin mir sicher hier fehlen jegliche kaufmännische Grundlagen!

Die Steuerklassen sind nur eine Rechengröße für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern. Die Einkommenssteuer wird halt nach dem zu versteuernden Einkommen errechnet. Da jetzt ins Detail zu gehen macht wenig Sinn, da die Grundlagen fehlen, hierzu am besten den Steuernberater befragen, diese kann ich die Verringerung der Vorauszahlung beantragen.

http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php
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Maurice Garin

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Ich habe eine freigegebene Selbstständigkeit und würde gerne wissen, wie ich mir die Einkommenssteuer ausrechnen kann.

Auch wenn die selbst. Tätigkeit freigegeben ist, wird das Einkommen für das Kalenderjahr nur insgesamt ermittelt. D.h., es wird eine einheitliche Steuererklärung erstellt und ein einheitlicher Steuerbetrag ermittelt, der dann ggf. auf Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen aufgeteilt wird. Wie hoch die Steuer ist, kann man nur anhand der gesamten (voraussichtlichen) Jahreszahlen einschätzen.

Ihre Steuerberaterin sollte das eigentlich können. Und ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen können.
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Pinguin

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Ja, ich habe nicht viele kaufmännische Grundlagen und nein, ich habe keinen Steuerberater.

Die Dame, welche mir die Erklärung macht, ist nicht meine Beraterin und sie hat meine Frage leider nicht verstanden.

Ich weiss auch nicht, wie ich es erklären soll.

Und es geht mir nicht ums ganze Jahr, sondern ich möchte mir doch einfach nur errechnen, was in etwa die monatliche Steuer ist, damit ich es weiss.

Das muss doch irgendwie gehen!

Kann mir das niemand anhand meines oben genannten Beispieles wenigstens so ungefähr sagen, wie ich das rechnen kann?
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Der_Alte

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Das geht bei einem Selbständigen eigentlich nicht monatlich auszurechnen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die sich nach dem Jahreseinkommen bemisst.

Bei Arbeitnehmern ist das recht einfach weil die über das Jahr an Einkommen zur Verfügung stehenden Werte bekannt sind und sich deshalb nach Abzug der festen Beträge wie z.B. Krankenversicherung anhand der Steuertabellen die monatliche Steuerabschlagszahlung errechnen läßt.

Das geht bei Selbständigen nicht, weil keine fixe Einkommensverteilung über das Jahr vorhanden ist. Bitte an dieser Stelle auch nicht Umsatz und Erlös verwechseln. Der Betrag einer Rechnung ist Umsatz, von dem zunächst die Umsatzsteuer abzuziehen ist (Ausnahme Kleinunternehmer). Vom verbliebenen Umsatz sind alle Kosten, also alle für die Rechnungserstellung aufgebrachten Aufwendungen, abzuziehen. Das gibt dann einen Erlös.
Dem Erlös aller Rechnungen ist dann am Jahresende eine Aufstellung aller Kosten, die nicht direkt einer Rechnung zuzuweisen sind, abzuziehen, also z.B. Mieten, Telefon, Kfz, Versicherungen, Abschreibungen und vieles andere. Erst danach ergibt sich das tatsächlich steuerrelevante Einkommen, von dem die Steuer zu berechnen ist.
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Pinguin

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Danke erst mal.

Da meine Rechnungen in etwa gleich sind und ich ja hier extra ein Beispiel gab, dachte ich, dass ich verdeutlichen konnte, um was es mir geht.

Also kann ich von unsprünglich hier genannten 15... Euro die Krankenkasse abziehen und auch noch die anderen von mir genannten Kosten?

Gibt es wirklich keine Möglichkeit wenigstens so ungefähr auszurechnen, was dann noch an Steuer zu zahlen ist?

Das kann doch nicht sein, dass man das nicht Errechnen kann.

Ich muss ja auch meine Aufwendungen melden und auch dafür brauche ich eine Zahl.
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horstkevin

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Soweit ich weiß, setzt das Finanzamt die zu zahlende Einkommenssteuervorauszahlung im ersten Jahr der Selbstständigkeit anhand der von Ihnen angegebenen Gewinnerwartung fest. D.h. Sie haben nach Gewerbeanmeldung ja ein Formular vom Finanzamt bekommen, wo Sie den erwarteten Gewinn angeben mussten. Nur anhand dieses angegebenen Gewinns lässt sich genau sagen wieviel Prozent an Einkommenssteuer bezahlt werden muss und genau dieser Gewinn ist Basis für die Berechnungen des Finanzamtes. Da die Einkommenssteuer eine Jahressteuer ist, kann man also nicht pauschal sagen, dass x % einer Rechnung als Einkommenssteuer kalkuliert werden kann. Wenn Sie also meinen Sie müssten zuviel vorauszahlen sollten Sie die Gewinnerwartung evtl. korrigieren. Die Gefahr wäre dann allerdings eine Nachzahlung bei Abgabe der Erklärung.

Soweit meine eigene Erfahrung. Falls ich falsch liege, korrigiert mich bitte  :wink:
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Pinguin

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Ich bin seit 2005 selbsständig und musste bei meiner Gewerbeanmeldung im Gewerbeamt keine Zahlen nennen.

Ich habe nirgends eine Gewinnerwartung angegeben.

Und was nutzt der Gewinn aus verganenen Jahren, wenn ich jetzt etwas berechnen will.

Ich muss doch nun mal meine Kosten angeben, um zu sehen, was dann noch übrig ist, um gepfändet zu werden.

Da gehört nun mal die Steuer dazu.

Auch muss ich dem FA gegebenüber argumentieren können, dass ihre Idee der Vorrauszahlung nicht leistbar ist und auch nicht dem entspricht, was da ist.

Dafür muss ich eine Zahl wissen.

Scheinbar ist mein Anliegen entweder komisch oder unverständlich oder wie auch immer.

Dann frage ich mich, wie andere das machen, dass sie den entsprechenden Betrag kennen, beiseite legen können und auch nennen können für ihre Aufstellung der Kosten........#

Sonst kann man doch auch alles berechnen.........warum das nicht?
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Maurice Garin

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Sonst kann man doch auch alles berechnen.........warum das nicht?

Natürlich kann man das berechnen. Aber man muß halt die Berechnungsgrundlagen kennen. Und die können Sie hier weder vollständig einstellen, noch können Sie erwarten, dass hier einer Ihre Steuererklärung macht.

Aber wenn Sie im Monat 1.600 € Gewinn machen und 340 € Basis-KV-Beiträge zahlen und sonst nix stl. relevantes vorliegt, dann ergibt das aufs Jahr insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. ca. 15.000 €. Daraus resultiert eine Jahressteuer i.H.v. ca. 1.500 €. Pro Monat also ca. 125 €.

Ob Ihnen das jetzt wirklich hilft, bezweifle ich aber.
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Maurice Garin

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Pinguin

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Ich habe keinesfalls erwartet, dass mir hier einer die Steuererklärung macht!

Das habe ich nicht geschrieben und auch nicht erfragt.

Ich suchte lediglich einen Hinweis, wie  ich mir etwas berechnen kann.

Auch wenn Sie bezweifeln, dass mir Ihre Auskunft hilft ( ich dachte bis dato, dass man sich in Foren duzt), kann ich mit ihrem Hinweis was anfangen.

Zumindest gibt es mir eine Idee, wie ich rechnen könnte.
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Insoman

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Vorsicht, Pinguin!

Die deutsche Einkommensteuer unterliegt der Progression..
d.h. sie steigt nicht linear an!

Ich denke, dass haben meine Vorschreiber gemeint, als sie darauf hingewiesen haben, wie schwierig eine Berechnung ohne konkrete Zahlen sein kein.

z.B.

jährlich zu versteuerndes EK             Steuerbelastung

15,000 €                                 ca.1.600 €
30.000 €                                 ca.6.500 €

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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle


Die Rechnung an sich ist einfach. Einkommensteuerlich ist der Gewinn maßgebend. Ich gehe davon aus, Sie ermitteln den durch Einnahme-Überschuss-Rechnung. D.h. von den Betriebseinnahmen ziehen Sie die Betriebsausgaben ab. Was zu den Betriebsausgaben gehört muss man in groben wissen. Weiß man dies nicht, holt man sich besser einen Berater. Und in etwa kann man Einnahmen und Ausgaben auch auf das Jahr hochrechnen.
Wobei die Krankenversicherung mE nicht zu den Betriebsausgaben gehört.

Hoffentlich haben Sie wenigstens die Umsatzsteuer im Griff (Kleinunternehmerregelung?, Gesonderter Steuerausweis oder nicht?). 

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horstkevin

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genau das meinte ich. Das Finanzamt berechnet die Einkommenssteuervorauszahlung anhand des zu erwartenen Gewinns. Da Sie ja keine Gewinnangaben gemacht haben, wird vermtl. der Gewinn aus dem Vorjahr als Basis genommen.
Um eine geringere Vorauszahlung zu leisten müssen Sie dem Finanzamt also den tatsächlich von Ihnen erwarteten Gewinn mitteilen. Mittel dazu wäre z.B. eine EÜR basierend auf den geplanten/erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
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Pinguin

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Danke für diese Antworten.

Ich mache Einnahme-Überschuss-Rechnung und leider muss ich Umsatzsteuer zahlen.

Das die Steuer linear ansteigt, je mehr man verdient, ist klar, aber ich wollte halt nun mal eine ungefähre Hausnummer.

Betriebsausgaben sind bei mir Mietanteil, Stromanteil, Internet und die Krankenkasse ( das wurde mir mehrfach bestätigt, auch vom TH).

Das FA hat aufgrund des guten Jahres 2009 eine vierteljährliche Vorauszahlung ausgedacht, die sogar noch über dem liegt, was ich im guten Jahr 2009 bezahlen sollte........

Für 2010 wird die Erkläung jetzt gemacht, da habe ich nur die Hälfte von 2009 verdient und dies Jahr ist es bisher auch nicht gut, daher kann ich soviel Vorauszahlung, noch dazu in der Insolvenz, zahlen.

Das war der Grund, warum ich es für mich rechnen will, damit ich es gegenüber dem FA argumentieren kann, auch mit der Auswertung der Vormonate.
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Karldergrosse

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Wenn Deine Erklärung für 2010 weniger Gewinn ausweist als zuvor sollte ein normales Finanzamt die Vorauszahlungen dann absenken. Aber was ist normal? Hatte mal im früheren Leben den Fall das das Unternehmen eine Steuervorauszahlung bekam nachdem der Verlust nur noch halb so groß wie im Vorjahr war... .
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Feuerwald

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"Ich habe eine freigegebene Selbstständigkeit und würde gerne wissen"
"Ich muss doch nun mal meine Kosten angeben, um zu sehen, was dann noch übrig ist, um gepfändet zu werden"

abgesehen von der Steuern, würde ich prüfen, ob der IV/TH
 tatsächlich Ihren Gewinn abppfänden darf. Wenn  "freigegeben"wurde, sollte 295 Abs. 2 InsO durchgesetzt werden.

 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Pinguin

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Er meinte schon, dass im Prinzip bei mir nichts zu holen sei, aber ab und an 50 ode 100 Euro zur Gläubigerbefriedigung wären gut.

Das mit den Steuern war ja auch mehr eine Frage für mich, damit ich eine Idee habe.

Bezüglich des Tips hier mit der InsO schaue ich in Ruhe.
Danke!
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makro

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Ich hab mir doch schon die Mühe gemacht un den Link eines Rechners gepostet, warum wird dieser nicht genutzt? Das zu versteuernde Einkommen musst du selbst errechenn, aber die Steuer dazu kann dieser Rechner.

http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php
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makro

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In einem anderen Thread hab ich folgendes gelesen:

Zitat
Ich mache meine Buchführung bereits seit mehreren Jahren mit einem Programm von Wiso und die Steuererklärung wird von einer Dame angefertigt, welche im Steuerwesen arbeitet.

Wenn dem so ist, dann ist es doch eine Kleinigkeit mit dem Einkommenssteuerrechner die zu zahlende Steuer zu errechnen, alle relevanten Daten liegen doch dann vor!
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