Das verwirrt mich gerade sehr.
Mich auch.
Ich halte das weitestgehend für Unsinn.
Wieso sollte die RSB gefährdet sein, wenn man kein Kindergeld usw. beantragt? Das erschließt sich mir nicht wirklich, vor allem dann nicht, wenn es sich um unpfändbare Leistungen handelt. Das Problem bei Foren ist halt, dass viele Leute meinen, ihren Senf abgeben zu müssen, da ist nun mal auch viel Mist dabei.
Des Weiteren würden alle Einkünfte - inklusive Unterhalt vom Ex, Kindergeld, Betreuungsgeld, Elterngeld usw.
zum EINKOMMERN zählen und sind ab der Pfändungsgrenze pfändbar.
Stimmt das tatsächlich so????
Nein natürlich nicht. Wer schreibt so einen Quatsch? In der InsO wird im Grunde nach denselben Regeln gespielt wie in der ZPO, weil die InsO auf die ZPO verweist, s § 36 InsO. Meines Wissens wird der auch nicht geändert.
Man muss auch unterscheiden zwischen der Pfändung von Leistungen und Ansprüchen an der Quelle und der Pfändung des Kontos, auf dem diese Leistungen eingehen. Wahrscheinlich hat das jmd. mal wieder durcheinandergeworfen.
Ach ja, und man sei laut IV verpflichtet ein P-Konto zu haben (überrascht mich auch, da die gebührenpflichtig sind)
Man ist in der InsO nicht verpflichtet, ein P-Konto einzurichten.
Man muss aber bedenken, dass es Pfändungsschutz eines Kontos nur über ein P-Konto möglich ist. Das bedeutet andersrum, dass Guthaben eines normalen Kontos bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens und im Lauf des Verfahrens gänzlich in der Masse landet (§§ 35, 36 InsO). Nach wie vor kann ein IV ein normales Konto freigeben. Aber es kann IV geben, die das Guthaben gerne einsammeln. Daher mag ein P-Konto rechtzeitig eingerichtet Sinn machen.
Zu dem P-Konto, zu Pfändungsschutzanträgen in dem Zusammenhang usw. ist hier schon viel geschrieben worden mit sehr hilfreichen Infos wie ich finde.
Weiß hier jemand den aktuellen Stand, oder hat einen Link wo ich "Änderungen" einsehen kann?
Ich hatte mal eine Gegenüberstellung der Änderungen im kommenden Jahr gehabt, weiß aber nicht mehr wo. Es kann sein, dass sie auf den offiziellen Seiten des BMJ steht. Ich müsste sonst noch mal nachsehen.