"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Welche Ansprüche bestehen?  (Gelesen 1837 mal)

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Welche Ansprüche bestehen?
« am: 07. Dezember 2011, 13:07:30 »

Bin neu hier und somit stellen sich mir einige offene Fragen.

Befinde mich in der Privatinsolvenz

Wohne zusammen mit einem Sohn. Bis vor kurzem studierte er. Leider hat er sein Studium jetzt abgebrochen. Somit verfügt er aktuell über kein Einkommen. Er hat sich als Ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Bisher hat er Bafög erhalten.

Ich arbeite und erhalte monatlich ca. 1.050 Euro netto (nach Abzug an den Insolvenzverwalter) als Einkommen. Alles was ich darüber hinaus verdiene erhält zur Zeit an den Insolvenzwerwalter. Da mein Sohn aktuell nicht mehr über ein eigenes Eikommen verfügt stellen sich mir folgende Fragen.

Kann ich, da ich meinem Sohn gegenüber nun unterhaltsverflichtet bin, mehr als besagte ca. 1.050 Euro als erforderliches Einkommen angerechnet bekommen? Welcher Betrag stehen mir und meinem Sohn monatlich als nicht pfändbares Einkommen zu?

Macht es Sinn bei der Gemeinde einen Antrag auf Wohngeld zu stellen? Die aktuellen Miet-/Mietnebenkosten betragen monatlich 500 Euro.

Mein Sohn hat so lange er studiert hat Kindergeld erhalten. Steht ihm das aktuell noch zu?

Finanziell sieht es zur Zeit nicht gut aus, da ich zur Zeit von ca. 550 Euro monatlich sämtliche Lebensmittel, Kleidung, Reinigungsmittel etc. für mich und meinen Sohn bezahlen muss.
Bin deshalb sehr verlegen für eure Tipps und Hilfen.

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 18:44:07 »

Ja Sie können den Sohn wieder als unterhaltsberechtigt beim AG anmelden.
Unter 25 dürfte auch ein KiG Anspruch bestehen.

Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich dann auf 1420,-

Für das Wohngeld sollten Sie einen Antrag stellen.
Die Voraussetzungen hängen auch von der örtlichen Durchschnittsmiete ab.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 07:07:40 »

Was bedeutet AG? - Amtsgericht? -

Wie melde ich meinen Sohn als Unterhaltsberechtigten beim AG?
Schriftlich, formlos beim Amtsgericht, unter Angabe der Insolvenznummer, oder schriftlich bei meinem Insolvenzverwalter?

Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung vom Antsgericht bzw. meinem Insolvenzverwalter?

Mein Arbeitgeber möchte nichts falsch machen und erwartet von mir eine schriftliche Bestätigung.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 08:58:38 »

Es ist der Arbeitgeber gemeint.
Ihrem Arbeitgeber teilen Sie mit, dass der Sohn nunmehr wieder unterhaltsberechtigt ist, weil ...
Wenn Sie Kindergeld beantragt haben machen Sie davon eine Kopie und geben Sie diese dem Arbeitgeber. Das muss er akzeptieren.
Weder das Insolvenzgericht noch der Treuhänder werden Ihnen etwas schriftliches geben können.
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 09:00:54 von Der_Alte »
Gespeichert
 

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2011, 10:04:45 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Da ich über ein P-Konto verfüge müsste doch auch dieses von der Summe auf 1.420 Euro angehoben werden.

Wer bestätigt mir die Richtigkeit der Angaben für meine Bank?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2011, 12:24:34 »

Auch das kann der Arbeitgeber machen. Wozu haben Sie eigentlich ein P-Konto?
Gespeichert
 

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2011, 12:44:18 »

Hatte ich noch vor der Insolvenzeröffnung eingerichtet, da Gläubiger mir seinerzeit erhebliche Beträge (Nachzahlungen auf dem Bereich Arbeitslosengeld II) gepfändet und das Konto komplett dicht gemacht.

Daraus existiert immer noch die Angst, das Gläubiger versuchen könnten sich an meinem Konto zu vergreifen. Fühle mich damit etwas sicherer


Benötige ich kein P-Konto mehr?
Hat es für mich Nachteile ein P-Konto aktuell zu führen?

Für das P-Konto muss ich bei meiner Bank keine zusätzlichen Kosten zahlen.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Welche Ansprüche bestehen?
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2011, 13:08:10 »

Es ist halt nur nicht mehr nötig. Nachteile dürfte es keine haben und wenn es nicht mehr kostet...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz