Hallo Paps,
Forderungen vor Anmeldung bestritten? Dann kennt man sie doch noch gar nicht?
Und über das Gericht klären? Ich habe versucht Prozesskostenhilfe zu bekommen. Das wurde abgelehnt und bedeutete für mich, mit einem Haufen Kosten konfrontiert zu werden. Es ist schwer in unserem Land zu seinem Recht zu kommen, wenn man arm ist.
Wir haben einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen lassen. Dazu wurden Beträge aufgegeben. Einige kleinere Positionen sind danach noch zugesandt worden. Muss ich die auch akzeptieren?
Kann eine Bank alles in die Wege leiten, was ihr Spaß macht und der Schuldner muss alles bezahlen? Z.B. Kann eine Bank Kosten einer Pfändung einbringen, auch wenn die total ins Leere lief, weil sie nur mal probiert haben? Kann eine Bank einen Detektiv einsetzen und ich muss den auch noch bezahlen? Wer kann mir das bitte mal deutlich sagen?
Mir ist schon klar, dass es ein riesengroßes Verbrechen ist, wenn man Schulden hat. Es ist egal, ob ich nicht mit Geld umgehen kann und mir andauernd Sachen kaufe, die ich nicht bezahlen kann, oder ob ich - nach Prüfung durch Bank und Berater - ein Geschäft aufmache, das erst gut anläuft, aber nach dem Euro, ... in eine Schieflage gerät, die keiner (?) vorhersagen konnte. Dann gelten schon so manche §§ des Grundgesetzes nicht mehr, z.B. Schutz der Familie (Kinder leiden mit), Schutz des privaten Raumes (Gerichtsvollzieher darf die Tür aufbrechen), ... Die Würde des Menschen ist unantastbar? Nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem man seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Wie die Banken bei Misswirtschaft behandelt werden, weiß ja jeder, aber wenn ein Kredit von € 25.000 nicht mehr bedient werden kann, dann kommen die Daumenschrauben und dann kann jeder Gläubiger zusehen, dass es € 30.000 werden, damit es sich auch lohnt?
Verzeihung, da bin ich bisschen vom Thema abgekommen. Ich bitte um Beantwortung der Frage, was muss ich anerkennen?
Gruß Hoppel di Ballett