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Autor Thema: wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....  (Gelesen 1300 mal)

engelchen000

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wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....
« am: 14. Dezember 2011, 13:24:26 »

hallo,

1)mein sohn, der noch bei mir wohnt, möchte sich im nächsten jahr eine kleine wohnung mieten. er ist student und braucht ruhe zum arbeiten. ich bin dann immer noch unterhaltspfichtig. wird das dann immer noch als unterhaltspflicht zählen oder nicht? er hat kein eigenes einkommen.

2)wie sieht es aus, wenn mein anderkonto z.b. in 2 jahren den betrag an die gläubiger erreicht hätte? komme ich dann aus der insolvenz sofort raus oder muss ich die 6 jahre abwarten?

freu mich auf eure antwort.

lg e
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Schuldenheini

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Re: wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2011, 16:18:21 »

1. Dein Sohn bleibt weiterhin unterhaltsberechtigt

2. Nach vollständiger Befriedigung der Gläubiger und Begleichung der TH und Gerichtskosten kann m.E.eine vorzeitige RSB beantragt werden
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