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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wie hoch können die kosten des iv sein?  (Gelesen 2901 mal)

booyaben

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wie hoch können die kosten des iv sein?
« am: 22. Februar 2011, 10:33:22 »

hallo,

ich habe mein regelinsolvenzverfahren im september 2008 eröffnet und befinde mich seit ca. 3 monaten in der wohlverhaltensphase. die festgestellte gesamtforderung beträgt ca. 35000 euro. seit 2008 bezahle ich ca. 800 euro im monat an den iv, d.h insgesamt bisher ca. 24000 euro. ich dachte also, dass ich in ca, 1,5 jahren mit der insolvenz vorzeitig durch bin. nun wollte ich mir das mal von meinem iv bestätigen lassen, damit ich einen termin habe, auf den ich irgendwie hinarbeiten kann, und er sagte mir, dass erst die gerichtskosten und seine kosten in höhe von ca 12000 (!!!) euro abgezogen wurden. ist das realistisch? das wäre ja ein drittel meiner gesamtschulden! ich falle aus allen wolken, auch weil mein iv angeblich nicht genau sagen kann, wann ich mit der insolvenz fertig bin. wenn diese hohe summe dazukommt, würde sich der zeitraum ja von 1,5 auf 3 jahre verdoppeln.
kann das sein? und warum kann mir mein iv nicht GENAU sagen, wann ich fertig bin?
ich verliere wirklich die motivation, jeden woche 50 stunden zu schuften, damit sich mein iv, der mir nicht mal eine kompetente auskunft geben kann, die taschen vollstopft. geht da alles mit rechten dingen zu?

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Der_Alte

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2011, 11:24:32 »

Das rechnet sich nach der Insolvenzvergütungsverordnung.
Die Regelsätze stehen in §2:
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

1.
    von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
2.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
3.
    von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,
4.
    von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,
5.
    von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,
6.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,
7.
    von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5 vom Hundert.

(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.000 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 Euro.

Die Gerichtskosten kann man ebenfals nachrechnen.
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booyaben

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #2 am: 22. Februar 2011, 11:36:39 »

Das rechnet sich nach der Insolvenzvergütungsverordnung.
Die Regelsätze stehen in §2:
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

1.
    von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
2.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
3.
    von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,
4.
    von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,
5.
    von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,
6.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,
7.
    von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5 vom Hundert.

(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.000 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 Euro.

Die Gerichtskosten kann man ebenfals nachrechnen.

danke schon mal.
das heisst also tatsächlich, das sich meine schulden um ein drittel erhöhen?
das ist ja super ärgerlich, den in die insolvenz bin ich nur gegangen, weil das finanzamt einen gewissen betrag innerhalb von 3 monaten haben wollte, mit allen andern gläubigern war ich mir über ratenzahlung einig. dann wäre es ja nett gewesen, wenn mich der anwalt auf die horrenden kosten hingewiesen hätte. da wäre es wohl beser gewesen, das finanzamt hätte mir 3 monate mein geld gepfändet, und ich hätte dann alles andere in raten abbezahlt, dann hätte ich mir 12000(!!!) euro gepart?
ich glaubs ja nicht. der anreiz und die motivation zu arbeiten ist erst mal weg! das ist ja mehr als deprimierend. und das geld bekommt der anwalt für 3 gerichtstermine, eine steuererklärung und 3 mal akten von links nach rechts wälzen. oh mann. hinterher ist man immer schlauer.
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Feuerwald

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2011, 12:47:11 »

... den Göttern muss man Opfer bringen, das war schon immer so.


ist denn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?
Das ist für die Frage nach den Kosten des "Treuhänders" wichtig.
Wurde im Verfahren weiteres Vermögen zur Masse gezogen?
Neben den Gebühren für den vorl. IV / IV / TH gibt es noch die Gerichtskosten.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

booyaben

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #4 am: 22. Februar 2011, 13:05:06 »

... den Göttern muss man Opfer bringen, das war schon immer so.


ist denn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?
Das ist für die Frage nach den Kosten des "Treuhänders" wichtig.
Wurde im Verfahren weiteres Vermögen zur Masse gezogen?
Neben den Gebühren für den vorl. IV / IV / TH gibt es noch die Gerichtskosten.

hallo,

ja, das insolvenzverfahren ist aufgehoben. ich befinde mich in der wohlverhaltensphase. ob im verfahren "weiteres vermögen zur masse gezogen wurde" kann ich nicht beantworten, da ich mit der frage nichts anfangen kann. was bedeutet das, und was für folgen hätte das.
zusammenfassend ist es also tasächlich möglich, das sich meine schulden durch die insolvenz um rund ein drittel erhöhen? was für ein brett! ärgerlich, da ich das auch ohne insolvenz hätte zahlen können, wenn sich das finanzamt nicht quergestellt hätte.


vielen dank schon mal.
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Feuerwald

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #5 am: 22. Februar 2011, 13:37:23 »

- die Vergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase ist nicht ganz so heftig wie die des IVs im InsO-Verfahren.
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Der_Alte

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #6 am: 22. Februar 2011, 13:50:59 »

Das Ergebnis der Schlussverteilung dürfte feststehen. Daraus kann der Stand dessen abgelesen werden, was die Gläubiger erhalten haben.
In der WVP geht nahezu alles Geld an die Gläubiger, auch da muss der TH jährlich Rechenschaft ablegen. Denke, dass kann man bei Gericht einsehen.

Ist zwar ein bisschen Aufwand, damit lässt sich das vorgezogene Ende der WVP schon näher bestimmen.
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booyaben

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #7 am: 22. Februar 2011, 14:00:14 »

Das Ergebnis der Schlussverteilung dürfte feststehen. Daraus kann der Stand dessen abgelesen werden, was die Gläubiger erhalten haben.
In der WVP geht nahezu alles Geld an die Gläubiger, auch da muss der TH jährlich Rechenschaft ablegen. Denke, dass kann man bei Gericht einsehen.

Ist zwar ein bisschen Aufwand, damit lässt sich das vorgezogene Ende der WVP schon näher bestimmen.

hallo,

vielen dank für die schnelle hilfe. da die schlussverteilung feststeht, werde ich also als nächstes bei gericht einsehen, was die gläubiger erhalten haben, um zu ermitteln, wann ich fertig bin. das hat mich aber schon ganz schön geschockt, was der iv für sich behalten darf, das ist nun mal wirklich der hammer, d.h. mehr als ein jahr bezahle ich nur für den iv. mann oh mann. das hätte ich einfacher haben können.

vielen dank nochmal

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doktor mabuse

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Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #8 am: 22. Februar 2011, 14:49:22 »

Hallo,

ich denke, mit dieser Problematik stehen Sie leider nicht alleine da.
Bei so mancher "Erleichterung" die eine Inso in bestimmten Fällen bringen mag, ist die "vermiedene" Insolvenz (auch Volkswirtschaftlich) immer noch die bessere Lösung...
Aber,solange die Willkür-Lobby in diesen Dingen die Gesetze und Gerichte zu großen Teilen mitbeeinflusst und sehr gut daran verdient, wird sich da wenig ändern und schön zusammengehalten,da zählen Einzelschicksale nichts...

Gruß,
Doktor Mabuse

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tomwr

Re: wie hoch können die kosten des iv sein?
« Antwort #9 am: 22. Februar 2011, 23:53:19 »

das heisst also tatsächlich, das sich meine schulden um ein drittel erhöhen?

Die Betrachtungsweise ist nicht korrekt. Die Schulden erhöhen sich nicht sondern die abgeführten Beträge werden um die Insolvenzverwalter Vergütung vermindert. Der muss ja schließlich bezahlt werden. Das ist wie bei einer Kreditrückzahlung. Nur ein Teil der Rate mindert den Kredit, der andere Teil tilgt die Zinsen.

Der Grund für den hohen Anteil bei den ersten EUR 50.000 liegt in der Motivation für den IV entsprechende Massebeträge zu erzielen damit es sich auch lohnt für ihn da Arbeit reinzustecken in der Vermögensverwertung.
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