Mir scheint im Ansatz grundlegend etwas falsch zu sein.
Was meinen Sie, wieviel Menschen in D mit einem Negativeintrag in der Schufa einen Job haben?
1.000? 10.000? 100.000?
Sicherlich werden es dann nicht unbedingt die "Traumberufe" sein, in denen diese Menschen Arbeit finden.
Auch Pfändungen und Vollstreckungen gehen vorüber.
Und wenn Sie einmal die EV abgegeben haben, läßt es sich wegen der Mittellosigkeit besser über den Schuldenabbau verhandeln.
Klingt paradox, ist aber so.
Meist steigt die Bereitschaft sich mit einem Bruchteil der Forderung zufrieden zu geben, sprunghaft.
In aller Regel bleiben Schufaeinträge2-3 Jahre gespeichert
Was wird wann gelöscht?
Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.
Entfernt werden Angaben:
* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung
* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt
* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.
* Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert