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Autor Thema: Wie verhält es sich... bei Vergleich  (Gelesen 1861 mal)

Milou

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Wie verhält es sich... bei Vergleich
« am: 06. August 2012, 10:46:45 »

Hallo
ich habe mal eine für mich ganz brennende Frage.
Ich habe Insolvenz für mich beantragt und morgen kommt es zum ersten Treffen mit dem Insolvenzverwalter.
Nun eröffnet mir gestern mein Exmann, das er sich mit unseren Gläubigern geeinigt hätte, er ein Drittel der Schulden die aus der Ehe stammen ( Haus) gezahlt hätte und nun damit raus ist.
Wird nun die Summe abgezogen...oder?

LG Milou
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Der_Alte

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Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
« Antwort #1 am: 06. August 2012, 19:15:43 »

Die Gläubiger müssen das bei der Forderungsanmeldung berücksichtigen.
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malud

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Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
« Antwort #2 am: 07. August 2012, 16:51:18 »

Hi,

haben beide Ehegatten Kreditverträge unterzeichnet, so haften sie als Gesamtschuldner. Hier können Sie dazu nachlesen:

https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/75-gesamtschuldnerschaft

Gruß.
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Insokalle

Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
« Antwort #3 am: 07. August 2012, 17:50:45 »

Übetragen auf das Insolvenzverfahren bedeutet das, es kommt drauf an, ob die Gläubiger schon angemeldet haben.
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