"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: wie wird Einkommensteuer zugeordnet - privat od. gewerblich?  (Gelesen 2737 mal)

Selene-Luna

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39

Hallo an alle,

am 05.04.2007  wurde meine Insolvenz eröffnet, am 27.09.2007 wurde mein
Betrieb aus der Masse freigegeben.

Handelt es sich bei einer Steuerberater-Rechnung zur Erstellung der Einkommensteuer
um eine private oder gewerbliche Rechnung? In welchen §§ ist das nachzulesen?

Die Einkommensteuer ist die "persönliche" Steuer des Unternehmers, das heißt, sie knüpft an die persönlichen Einkunftsquellen und Gegebenheiten an. Demnach müsste es privat sein und somit eine Massenverbindlichkeit?

Es geht hier nämlich darum, das meine TH/IV meinem Steuerberater eine Abtretungserklärung des zu erstattenden
Betrages meiner ESt unterschrieben hat. Handelt es sich um eine private Rechnung, greift § 61 InsO, ist es gewerblich
greift § 61 InsO nicht.

Bitte um Stellungnahme

Besten Dank im Voraus

Mfg
Selen-Luna
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz