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Autor Thema: Wieviel muß ich dem Th zahlen?  (Gelesen 2357 mal)

Tanja

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Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« am: 10. November 2008, 00:39:14 »

Hallo!
Bin seit Okt.07 in der Inso...und war bis jetzt Hartz4 Empfänger.
Bin ich eigentlich auch noch..aber ich gehe seit dem 01.11. wieder arbeiten, auf 410€ brutto. ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder.
Nun bekomme ich noch 612€ ALG2,294€ UHV (bzw. bald 300€ KU),308€ KG und knapp 330€ Lohn netto...und vorraussichtlich noch so ca. 240€ Einstiegsgeld von der ARGE.

Muß ich davon was zahlen?....
Wird das alles als nettolohn angenommen?

VLG
Tanja
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Feuerwald

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #1 am: 10. November 2008, 10:42:47 »


330 Euro Lohn (netto)
612 Euro ALG II
240 Euro Einstiegsgeld

von diesen 1.182  Euro ist nichts pfändbar, siehe Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 2

nicht zuzurechnen sind

308 KG
300 KU bzw. UHV


Sie müssen jedoch jeden Jobaufnahme dem TH und dem Gericht mitteilen!

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Tanja

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #2 am: 10. November 2008, 13:39:33 »

Danke für die schnelle Antwort.
Ich wußte nicht,wie sich das mit UHV und KG verhält...

Ich werde heute noch beim TH anrufen...habe ich ketzte Woche völlig verpennt....

VLG
Tanja
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ThoFa

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #3 am: 14. November 2008, 14:46:38 »

Hallo,

dem TH und dem Gericht schriftlich mitteilen.

MfG

ThoFa
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Tanja

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #4 am: 14. November 2008, 14:53:09 »

Hallo!
Also die TH weiß schon Bescheid, ich soll den Vertrag und die erste Abrechnung reinreichen...aber wo soll ich das ans Gericht schicken?...gibt es eine bestimmt Abteilung dafür?

VLG
Tanja
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ThoFa

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #5 am: 14. November 2008, 14:58:15 »

Hallo,

an das Insolvenzgericht und als Betreff Ihr Aktenzeichen. Formlos, dass am xx.xx.xxxx. eine Tätigkeit aufgenomen und der TH informiert wurde.

MfG

ThoFa
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Tanja

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Re: Wieviel muß ich dem Th zahlen?
« Antwort #6 am: 14. November 2008, 15:09:42 »

Dankeschön...dann werde ich das gleich mal schriftlich verfassen!

VLG
Tanja
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