Hallo !
Nun ist es soweit, der Anwalt ( haben einen Berechtigungsschein bekommen und die ganze Einleitung geht beim Anwalt schneller als bei Caritas o.Ä. )
hat das außergerichtliche Einigungsverfahren eingeleitet. Mehrere Hypothekenraten konnten wir bis jetzt schon nicht bezahlen. ( Dazu noch etliche Kredite die wir neben dem Haus noch hatten, sind auch schon geplatzt )
Also wird unser Haus in naher Zukunft zwangsversteigert.
Unerwatet hat sich für uns eine Möglichkeit, zum 01.02.07 eine Wohnung anzumieten ergeben. Die würden wir auch gerne nehmen ( hat mehrere Gründe wieso unbediengt diese ;-) ), wenn wir die Miete incl aller Nebenkosten bezahlen und den pfändbaren Betrag abrechnen, bleibt genug zum Leben über. Also, eigentlich alles so weit gut, aber... und jetzt kommt die Frage:
dürfen wir das schon machen ? Das es zu einer Insolvenz und Zwangsversteigerung kommt ist ja sicher. Die immobilienfinanzierende Bank wird sich ja auch keinen Vergleich einlassen.
Oder müssen wir solange warten bis wir zwangsversteigert werden ?
Auf den letzten Drücker möchten wir es nicht machen, dann müssen wir vielleicht eine Wohnung nehmen die wir so nicht haben wollen.
Ausserdem, wenn wir hier raus sind, kann die Bank ja versuchen das Haus zu verkaufen, vielleicht hat sie mehr Glück damit als wir.
Wir haben das ganze letzte Jahr schon versucht zu verkaufen oder umzufinanzieren, hatten sogar einen Finanzberater dafür und 2 Makler, alles ohne Erfolg.
DAs Argument \"solange mietfrei wohnen wir es nur geht\" mag ja stimmen, aber dann würden wir uns noch mehr blöd fühlen als jetzt schon der Fall ist.
Wenn schon Haus weg und Kredite geplatzt, dann möchten wir wenigstens alles andere aus eigener Kraft zahlen und einen sauberen Schlußstrich ziehen.
Danke fürs lesen und für Antworten !
mfG Fiona
PS, ach ja, normalerweise würde ich ja den Anwalt fragen, nur blöderweise hat dieser urlaub, und wir müssen uns wegen der Wohnung eher entscheiden, als dieser wiederkommt.[addsig]