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Autor Thema: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?  (Gelesen 2017 mal)

Angestellte80

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Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« am: 26. Mai 2011, 07:45:55 »

Hallo liebes Forum

mich würde mal interessieren, was genau vom TH gemacht wird während des Verfahrens (eröffnet am 19.01.11)? Wovon ist es abhängig, wann man in die WVP kommt?

Wir (ich und mein Mann) sind beide am gleichen Tag in die Insolvenz gegangen, für beide wurde am 19.01.11 das Verfahren eröffnet und wir haben beide den gleichen TH. Unsere Bausparverträge wurden vom TH gekündigt und das Geld was drin war (jeweils 400 Euro) wurde zur Masse gezogen. Bei mir wird seit März monatlich gepfändet (32,05 €) und bei meinem Mann nicht (weniger Netto als ich), Steuererklärung für 2010 wurde ebenfalls eingereicht und schon an den TH gezahlt (1600 €). Mehr ist also derzeit bei uns nicht "zu holen".

Wovon wird also abhängig gemacht, wann ich/wir in die WVP komme/n? Laut Erstgespräch vom TH Ende Februar, wollte er erst die Steuererklärung abwarten. Die wurde am 15.04.11 vom Finanzamt bearbeitet und an ihn direkt gezahlt.

Wartet er vielleicht absichtlich, damit er möglichst viel Steuererstattung für 2011 noch im kommenden Jahr erzielen kann, wenn er eine Nachtragsverteilung beantragen wird (da gehe ich stark von aus). Wir haben jedes Jahr mindestens 1500-2500 Erstattung zu erwarten, aufgrund der hohen Werbungskosten.
Gibt es dort eine gesetzliche Grundlage oder was muss ich tun, damit ich zügig in die WVP komme?
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Viele Grüße

Angestellte80
 

doktor mabuse

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Re: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 09:34:31 »

Hallo,

die Länge des Verfahren bis zur WVP kann sehr unterschiedlich sein, zwischen 6 Monaten und 2 Jahren ist alles möglich, Sie können die Verfahrensabschnitte aber nicht aktiv beeinflussen.
Das liegt aber nicht am TH allein, sondern ist auch von den Bearbeitungszeiten des Gerichts abhängig, da dieses ja die verschiedenen Verfahrensabschnitte und Termine anberaumt, bzw.beendet.
Der Job des TH ist, im laufenden Verfahren möglichst viel zur Masse zu ziehen (z.B. Steuererstattungen) und eine Gläubigertabelle zu erstellen. Die Gläubiger müssn in einem bestimmten Zeitraum nach Verfahrenseröffnung ihre Forderungen anmelden, bzw. können auch nach dem Termin noch nachmelden (was häufig vorkommt, war bei mir auch so). Eventuell wird dadurch ein 2. Prüfungstermin vom Gericht anberaumt.
Erst wenn der TH der Meinung ist, das Verfahren könnte abgeschlossen werden,verfasst er den Schlußbericht für das Gericht und dieses kündigt dann die Aufhebung des Verfahrens und die Erteilung des RSB an. Dann ist man in der WVP und nach ihrem Ablauf und Erfüllung der Obliegenheiten wird die RSB ausgesprochen.

Also, Geduld haben, das Ganze kann schneller oder langsamer laufen, spätestens nach 6 Jahren ist aber in der Regel der Spuk vorbei, egal wie lang oder kurz die WVP ist...

Gruß
Dpktor Mabuse
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Angestellte80

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Re: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 09:54:27 »

ja aber da bei uns ja in diesem Jahr nichts weiter zu holen ist, ausser was gepfändet werden kann, steht dem Bericht ja nicht im Weg vom TH. Ich habe einfach Angst, dass er extra abwartet mit seinem Bericht, weil er weiss dass jedes Jahr die Erstattung so hoch ausfällt. Und er würde ja den Anteil für 2011 im kommenden Jahr dann anteilig auch noch erhalten, wenn nicht sogar komplett, wenn er es "hinauszögert".

Kann ich diese Termine irgendwo sehen? Da es sich bei nur einem Gläubiger handelt, wird denke ich kein weiterer Prüfungstermin anberaumt...
« Letzte Änderung: 26. Mai 2011, 09:56:49 von Angestellte80 »
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Angestellte80
 

doktor mabuse

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Re: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2011, 13:56:41 »

hallo,

ich würde mir jetzt nicht so viele Sorgen machen, Ihr Verfahren ist ja erst seit 4 Monaten eröffnet.
Das Jahr ist noch lang, da kann es gut sein, daß bei nur einem Gläubiger der TH in absehbarer Zeit das Verfahren zum Abschluß bringt, denn offene Verfahren in denen nichts mehr passiert füllen nur unnötig die Aktenregale.
Sie können ja in den nächsten Tagen mal anrufen und ganz unverblümt fragen, wann von Seiner Seite geplant ist, in Anbetracht des einen Gläubigers, eventuell den Schlußbericht zu verfassen um damit das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschliessen.
Dann wissen Sie mehr und können sich innerlich darauf einstellen.
Nach Einreichung des Schlußberichts erhalten Sie vom Gericht schriftlich weitere Infos/Termine zum geplanten Abschluß.

Gruß
Doktor Mabuse
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tomwr

Re: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« Antwort #4 am: 26. Mai 2011, 20:50:57 »

Das Verfahren ist zu beenden, wenn alle Vermögensteile verwertet wurden. Dazu gehören nicht laufende Zahlungen des Schuldners (Ausgleichszahlungen für selbständige Tätigkeit oder Abführung von Pfändungsbeträgen). Insbesondere sind aber auch Rechtsstreite abzuwarten, die der TH gegen mögliche Drittschuldner führt oder Insolvenzgläubiger, die auf Anerkennung ihrer Forderungen klagen. Ja und der TH muss sich natürlich auch nicht überschlagen mit dem Abschlussbericht. Hauptsächlich kommen die Verzögerungen aber bei der Verwertung von Vermögen und Abwehrung von nicht anerkannten Gläubigeransprüchen.
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Angestellte80

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Re: Zeit zwischen Verfahren und WVP - wovon abhängig?
« Antwort #5 am: 27. Mai 2011, 07:39:54 »

okay das leuchtet mir ein.
Ich habe dem Treuehänder ja Anfang Mai widersprochen, als er zuviel Pfändungsbetrag von mir verlangt hat. Da er jetzt direkt den Pfändungsbetrag von meinem AG erhält kann ich mir vorstellen, dass dies auch ein Problem war.

Aber es lohnt sich auch mal zu widersprechen, denn ich hatte Recht!!  :whistle:
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Angestellte80
 
 

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