Hallo paps,
Sie müssen aber den Zutritt zum Objekt/Grundstück nicht gestatten.
Kommt immer darauf an, welches Ziel verfolgt werden soll.
Wie ist das gemeint ?
Denn mittlerweile habe ich ehrlich gesagt die Schnauze voll.
Dieser Herr vom Amtsgericht hatte eigentlich letzten Samstag den Termin zur Begutachtung unserer "noch" 2 Hinterhäuser. Er rief uns an diesem besagten Tag an. Unter unserer Privatnummer hat er uns nicht erreicht und unter der Handynummer meiner Frau hat er den Termin aus irgend welchen Gründen direkt meiner Frau abgesagt. Soweit so gut.
Nun erschien er gestern unangemeldet, und warf mir unverständlicherweise vor, das ich den Termin letzten Samstag hätte platzen lassen. Ich traute meinen Ohren nicht was er mir vorwarf,und sprach ihn darauf an, das er den Termin doch aus irgend welchen Gründen telefonisch bei meiner Frau absagte. Daraufhin lachte er verlegen daraufhin verlangte ich von ihm dazu eine klare definitive Stellungname . Er gab kleinlaut zu, das die Aussage von mir richtig wäre, er hätte bei meiner Frau tatsächlich abgesagt.
Ohh Mann, mit was für Leuten hat man es hier zu tun ... glauben die, die könnten sich alles erlauben, weil man einfach Schuldner in deren Augen ist, Leute die nicht mit Geld umgehen können? (unverschämt diese Umgangsweise) .
Nach langem hin und her haben wir uns nun auf einen Termin zum kommenden Montag geeinigt.
Im nachhinein habe ich mich aber schon sehr geärgert, vor allem das Vertauensverhältniss zu diesem Herr ist gewaltig gestört, und ich frage mich, ob ich überhaupt verpflichtet bin, auch wenn er vom Amtsgericht kommt, ich ihm Einlaß geben sollte? Apropos, ausweisen konnte er sich immer noch nicht, wollte aber angeblich am Montag seinen Ausweis mitbringen.
Verloren haben wir in der Insolvenzangelegenheit so oder so, die Hinterhäuser werden mit ziemlicher Sicherheit weit unter Wert weg gehen, da bleibt finanziell nichts hängen, und wenn geht sowieso alles an die Gläubiger.
Was kann ich tun?
LG
mylord