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Autor Thema: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen  (Gelesen 4715 mal)

Evaluci

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Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« am: 02. Oktober 2015, 03:13:26 »

Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz?!); Status: außergerichtlicher Einigungsversuch

Hallo,
ich habe vor knapp einer Woche einen Zwangsvollstreckungsbescheid erhalten. Ich habe gelesen, dass mit dem ersten Tag der Zustellung bereits gepfändet werden darf. Mich würden eure Erfahrungen interessieren: Wie lang hat es ab da gedauert bis ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand und wie lang hat es gedauert bis das Konto bei euch gepfändet wurde? Bekommt man eine Nachricht, dass ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde bzw. wird die Einreichung einer Kontopfändung als Information von der Bank an mich weitergegeben? Ich weiß, es könnte sehr unterschiedlich sein, aber vielleicht lässt sich abschätzen/vermuten, dass es meist doch noch 4-6 Wochen dauert oder ähnliches - auch wenn es natürlich keine Garantie ist. Ich wohne übrigens in Hamburg.

Ich bin bereits bei einer Schuldenberatung und warte derzeit auf die Antworten der Gläubiger auf den außergerichtlichen Einigungsversuch (Frist 14.10.) und werde dann schnell den Insolvenzantrag stellen.

Viele Grüße
Eva
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waldi

Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2015, 08:17:27 »

Nein, es gibt keinerlei Vorabinformationen darüber, wann der Gerichtsvollzieher kommt oder das Konto mit eine Pfändung belegt wird.
Das wäre für die Veranlasser ja auch äußerst kontra-produktiv.

Was genau ist überhaupt in diesem Falle unter 'Zwangsvollstreckungsbescheid' zu verstehen?
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Insokalle

Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2015, 18:24:21 »

Gute Frage. Ich tippe auf Vollstreckungsbescheid, mit dem die ZV möglich wäre.
Es sollte eine Info an Schuldnerberatung, vor allem dann, wenn eine ZV von dem Gläubiger betrieben wird, denn das gilt als Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305a InsO). Der Insolvenzantrag usw. können eingereicht werden.

Außerdem wäre die Umwandlung in ein Pkonto zu überlegen, was vor Verfahrenseröffnung mE ohnehin erfolgen sollte.
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Evaluci

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Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2015, 15:05:57 »


Genau, ich meinte den Vollstreckungsbescheid. Mein Schuldnerberater meinte, es müsste nicht unbedingt ein P-Konto eingerichtet werden und ich könne damit noch warten. Auch eine VI wäre ohne P-Konto möglich. Die Schuldnerberatung weiß um den eingegangenen Vollstreckungsbescheid. Es wurde bereits beim Mahnbescheid eine Stundungsbitte von dieser Seite eingereicht mit dem Hinweis auf den außergerichtlichen Einigungsversuch. Leider hat es sie nicht interessiert und nun haben wir auch nochmal die Frist verlängert, weil der außergerichtliche Einigungsversuch dort intern nicht weitergeleitet wurde.. Nicht so schön!

Und gibt es Erfahrungswerte? Ist es üblich, dass die meisten gleich weitermachen und sofort Pfändungen einreichen und Gerichtsvollzieher beauftragen? Oder wie lang es dauert bis so ein Auftrag von den entsprechenden Stellen ausgeführt wird / Bearbeitungszeit?

Viele Grüße & Danke!
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Insokalle

Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2015, 17:50:22 »

Wenn es ohnehin auf ein Insolvenzverfahren hinausläuft, ist das ziemlich egal. Zumal eine Beantwortung dieser Fragen kaum möglich ist. Sollte irgendeine Pfändung betrieben werden, sollten sogleich die Insolvenzanträge zu Gericht. Innerhalb der Fristen der der sog. Rückschlagsperre wäre die Pfändung unwirksam.

Was soll denn jetzt wieder eine VI sein?
Ein Insolvenzverfahren ohne Pkonto ist schon möglich. Weiß Ihr Berater aber auch, dass in dem Fall das gesamte Guthaben nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenzmasse gehört? Und alles, was nach Eröffnung dort eingeht? Wenn Sie Pech haben, müssen Sie dann mit dem IV um jeden Cent ringen. Pfändungsschutz für Bankguthaben gibt es nur mit dem Pkonto.

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Evaluci

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Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2015, 20:41:54 »

Sorry, VI = Verbraucherinsolvenz;)

hmm.. das klang für mich nicht so. es hörte sich so an, dass wenn das insolvenzverfahren läuft eigentlich nicht mehr gepfändet wird, sondern eben der IV schaut, was wie verwertbar ist. aber guter punkt - das werde ich nochmal prüfen, wenn es so weit ist.

was ist denn die Rückschlagsperre und wie funktioniert das?
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Evaluci

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Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2015, 21:57:22 »

Ich habe noch eine andere Frage über die ich mir Sorgen mache. Und zwar beginne ich bald eine Nebentätigkeit und werde um die 700 Euro verdienen. Das heißt ich bleibe aber auch im Arbeitlosengeld II Bezug. Den Vertrag werde ich wohl bei Arbeitsanfang dort unterschreiben. Ich werde ihn dann sofort einreichen, fürchte aber, dass durch eine langsame Bearbeitung oder auch wegen dem Nichtwissen des genauen Nettolohns das Jobcenter in gleicher Höhe weiterzahlt und dann am Ende des ersten Arbeitsmonats auf einmal mehr Geld auf dem Konto ist als das was sich durch ein P-Konto überhaupt schützen läßt, so dass bei der Umwandlung ein Teil des Geldes weg wäre. Das ALG II werde ich dann aber wieder zurückzahlen müssen. Gibt es hier Möglichkeiten wie man sich schützen kann.
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waldi

Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #7 am: 07. Oktober 2015, 08:03:44 »

Das kann aber nur passieren, wenn schon im Oktober das Geld des neuen Arbeitgebers eintrifft.
Wenn dies abzusehen ist, sollte dem JC - ob mit oder ohne Vertrag - bis beispielsweise 20.10. Bescheid gegeben werden.
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Insokalle

Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #8 am: 07. Oktober 2015, 09:48:10 »

§ 88 InsO Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung

(1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.

(2) Die in Absatz 1 genannte Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 eröffnet wird.
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Evaluci

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Re: Zwangsvollstreckungsbescheid und Pfändungen
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2015, 21:50:39 »


Danke für die Infos! :)
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