Hallo Studentin,
genau den identischen Sachverhalt habe ich auch.
Meine Abtretung endete am 10.12.2015 und der Insolvenzverwalter besteht auf die
volle Pfändung des Dezembers. :mad2:
Ich habe mit meiner Tochter (studiert Jura, hat gerade Staatsexamen) ausgiebig recherchiert und auch dazu ein BGH Urteil gefunden, dass diese Pfändungen nach dem Schlusstermin nicht rechtsmäßig sind.
Ich denke, das ist es …
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/186045Verlinkt wurde das von diesem Beitrag aus ..
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorgehen-nach-erteilter-Restschuldbefreiung---f149414.htmlDer für mich relevante Textteil ist dieser (und das oben genannte Urteil des BGH natürlich)
a) Wird mein Gehalt weiterhin gepfändet?
Wenn die Entscheidung über die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist, also die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde abgelaufen ist, ohne dass ein Gläubiger eine solche eingelegt hätte,
unterliegt ihr Gehalt ab Ende der Abtretungserklärung nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und steht Ihnen in voller Höhe zu.
Dies ist in dem von Ihnen zitierten Urteil des BGH unter Rn. 30 deutlich ausgeführt: "Wird die Restschuldbefreiung während des laufenden Insolvenzverfahrens erteilt, entfällt nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Neuerwerbs nach Ablauf der Abtretungsfrist."
Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009, IX ZB 247/08Bei den Randnummern orientiere ich mich an dem Dokument des Bundesgerichtshofes, das auf dessen Homepage abgerufen werden kann.
b) Wenn nein, habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Pfändungen ab Dezember 2010? Und wie würde der Monat Dezember behandelt werden? Anteilig oder ganz?
Wenn der Beschluss über die Restschuldbefreiung bestandskräftig wird, also niemand sofortige Beschwerde einlegt, entfällt der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs rückwirkend, also mit Ablauf der Abtretungserklärung im Dezember 2010. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen den eingezogenen pfändbaren Betrag auskehren.
Als Beleg kann hier das unter a) genannte Zitat verwendet werden.
Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu.
auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht. ganz toll.
so geht es mir auch! Der Insolvenzverwalter hat mich direkt, nachdem er nur ein Wörtchen davon gehört hat, dass ich mit seinen Pfändungen nicht einverstanden bin, zur Klärung an das Insolvenzgericht verwiesen.
Jetzt frage ich mich, ob wir hier wirklich in einem Rechtsstaat sind oder im tiefsten Mittelalter? :fuchsteufelswild: Der IV erkennt offensichtlich eine Rechtssprechung des BGH nicht an, sagt er definiert das für sich anders und dann, wenn der Schuldner mal nicht damit einverstanden ist, verweist er ans Insolvenzgericht?
Dann darf ich da mti Anwalt und allen Geschützen auftreten, mich durchkämpfen,vielleicht nicht Recht bekommen wo Recht schon über das BGH gesprochen wurde und als große Belohnung verweigert der Insolvenzverwalter mir seinen Abschlussbericht, wenn ich nicht mit seinem Vorgehen mich einverstanden erkläre.
Warum zum Teufel gelten BGH Urteile nicht verbindlich für diese Herren Insolvenzverwalter, welche sich je nach Sektlaune Ihre eigenen Regeln definieren? :mad2:
Ich hoffe auf klärende weitere Beiträge, aber mithin fühle ich mich von meinem IV mal ganz schön verarscht. Aber der hat einen Rechtsschutz für diese Themen, den juckt das einen Dreck wenn ich mit meiner Inso in den Seilen hänge, nur weil der nicht den Hals voll genug bekommt.
Mein Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen Zeit!
Finde ich jetzt nicht gerade die passende Antwort. Mit Glückwünschen kommt sie nicht weiter in diesem Tehema. :rougi: trotz allem schönen Abend und weiterhin in der Hoffung auf hilfreiche Antworten zu diesem schwierigen Thema.