Hallo zusammen,
als absoluter Laie habe ich einige Verständisfragen. :rougi:
Mein Partner ist in Privatinsolvenz, welche jetzt wohl vorbei ist. :dntknw:
Die letzten 3 Jahre verliefen sehr ruhig. Mein Partner ist ein Durchschnittsverdiener, hat seine Lohnbescheinigungen fleißig in Kopie jeden Monat an seinen Treuhänder übersandt, worauf hin selten mal ein kleiner Betrag gefordert worden ist, Höchstbetrag war einmal über 100€, sonst darunter.
Beim vorigen Verdienst von nicht mal 7 Euro/Std war natürlich gar nichts von ihm "zu holen".
Was - vorallem auch mir- nicht klar war, dass jetzt doch noch ein großer Hammer folgt: 1457,36€ sind zuzahlen. Vorwiegend handelt es sich um die Vergütung des Treuhänders. Die Rechnung sieht wie folgt aus(Auszug Schreiben vom Amtsgericht):
8 - Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders "Bl.d.A.": 78, Betrag: 849,66€
(Nr. 9018 KostVerzGKG) , "Bl.d.A.": 1-6 TJ, Betrag: 562,82€
Dazu meine 1. Frage: Was bedeutet das unter Treuhänder mit "KostVerzGKG"?
Im 2. Schreiben steht dann folgendes " anliegend Abschrift des Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders...". In dieser Rechnung steht dann folgendes:
" 600,00 € Nettovergütung... 114,00€ Umsatzsteuer..."
Dazu meine 2. Frage: Wie werden aus 714€ in der Rechnung an meinen Partner plötzlich 849,66€? Bzw. sogar ganze 1412,81€??? :dntknw:
Mein Partner ist sich nach der langen Zeit nicht mehr sicher, ob damals erwähnt wurde, dass nach der Wohlverhaltensperiode noch die Treuhänderkosten zu zahlen sind. Ich bin natürlich total geschockt und habe riesen Existenzängste. Wie sollen wir das zahlen? Ich verdiene kein Geld und ab Februar 2014 wird der Gürtel noch enger, da sein Lohn bei ALG II ja mit abgerechnet wird...
Mein Partner möchte mit dem Amtsgericht jetzt eine Ratenzahlung von 20€ vereinbaren. Allerdings glaube ich nicht, dass diese sich auf solch eine niedrige Rate einlassen werden. Denn ich vermute, dass wir bei dem Ratenzahlungs-Vorschlag eine Verdienstauskunft angeben müssen... Oder wie läuft sowas ab?
Ich bin echt frustriert, nochmal 4-6 Jahre was abzahlen... Ich war so froh, dass wir das endlich hinter uns haben...
Zum Hauptschreiben:
"...in o.g. Angelegenheit (Restschuldbefreiungsverfahren) endete die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit Ablauf des 28.08.2013. "
Was genau heißt das?
Zeitgleich hat er am 28.8. seinen Lohnzettel beim Treuhänder in Kopie eingereicht. Der Lohnzettel wurde für August ausgestellt ( er bekommt rückwirkend seinen Lohn). Muss er dann jetzt nochmal was zahlen?
Weiter zum Schreiben:
"Anträge auf Versagung des Restschuldbefreiung liegen bisher nicht vor. Die Anhörung aller Gläubiger zur beabsichtigten Erteilung der Restschuldbefreiung wurde bereits veranlasst."
Was heißt das auf deutsch? Was kommt da jetzt ggf. noch auf uns zu?
Danke fürs lesen und ggf. für Hilfestellungen. "Leider" hab ich von diesen Dingen keine Ahnung und selbst wenn ich die Schreiben 10 Mal lese, verstehe ich fast nur Bahnhof, da mir das Hintergrundwissen fehlt.
Liebe Grüße
Ellen