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Autor Thema: Finanzamt will Geld für alte Jahre  (Gelesen 2697 mal)

robinsmama1971

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Finanzamt will Geld für alte Jahre
« am: 01. August 2013, 10:38:07 »

Hallo ihr Lieben,

im November 2012 ist mir die RSB erteilt worden. Nun habe ich für 2012 die Einkommensteuererklärung erstellt und habe eine Erstattung erwartet.

Nun habe ich gestern eine Verrechnung bekommen: Das Guthaben wird mit einer Schuld aus 2006 verrechnet.

Hintergrund: im Oktober 2006 ist das Insolvensverfahren eröffnet worden. In 2007 sollte ich für 2006 eine Erklärung abgeben (lt. IV). Daraus ergab sich eine Nachzahlung.

Mit dem Insolvenzverwalter habe ich telefoniert, und laut seiner Aussage wäre diese Schuld in der Masse drin und auch nicht mehr relevant.

Die Finanzbeamtin sieht das natürlich anders: Immerhin arbeite sie in der Insolvenzabteilung (ihre Aussage- und hätte Ahnung). Diese Schuld wäre NICHT mit der RSB vorbei und könne nun verrechnet werden.

Welche Info ist nun richtig? Und wenn die Verrechnung nicht rechtens ist, was kann ich tun??

Um Hilfe wäre ich dankbar.
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Der_Alte

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Re: Finanzamt will Geld für alte Jahre
« Antwort #1 am: 01. August 2013, 16:13:13 »

Legen Sie gegen die Verrechnung Widerspruch ein. Auch die Forderung des Finanzamtes ist von der RSB erfasst, damit ist die Aufrechnung des FA mit dieser ehemaligen Insolvenzforderung nicht mehr möglich.
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Marie67

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Re: Finanzamt will Geld für alte Jahre
« Antwort #2 am: 01. August 2013, 17:36:06 »

Hallo,

ich bin kein Fachmann, aber wir mussten auch nachzahlen. Und zwar wurde das entsprechende Jahr aufgeteilt. Vor Eröffnung ist mit angemeldet worden und nach Eröffnung mussten wir zahlen.

Das würde bei Ihnen dann bedeuten ab Tag x Oktober 2006 bis 31.12.13 anteilig.

Das hat unser Finanzamt auch erst erledigt, als der IV es gefordert hat.

Ich verstehe gar nicht, warum es erst jetzt auffällt, wir haben sofort direkt einen Bescheid erhalten und sollten nach 4 Wochen zahlen.

Ich hoffe das hilft weiter.
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Insokalle

Re: Finanzamt will Geld für alte Jahre
« Antwort #3 am: 02. August 2013, 11:29:41 »

Sehe ich auch so. Die ESt 2006 muss auf die Zeiträume vor und nach Verfahrenseröffnung aufgeteilt werden. Der Teil vor IE ist Insolvenzforderung, der Teil danach muss bezahlt werden.

Wenn man mit der Verrechnung/Aufrechnung nicht einverstanden ist, beantragt man einen Abrechnungsbescheid. Gegen den sind Einspruch und Klage möglich.

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Maurice Garin

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Re: Finanzamt will Geld für alte Jahre
« Antwort #4 am: 02. August 2013, 14:13:14 »


Von wann ist denn der Bescheid für 2006? Und an wen wurde er bekanntgegeben? Gab es zwischenzeitlich Mahnungen oder Vollstreckungsversuche? Wenn ja, ggü. wem?

Warum kommt es für 2006 überhaupt zu einer Nachzahlung? Gab es gewerbliche Einkünfte? Regel- oder Verbraucherinsolvenz?

Grds. muß die Steuer für 2006 aufgeteilt werden, siehe Insokalle. Die Frage ist nur wie und ob nicht ein Teil auch zu den Masseverbindlichkeiten gehörte.

Auf jeden Fall würde ich einen Abrechnungsbescheid beantragen.

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