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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fertig oder nicht ????  (Gelesen 7252 mal)

chrisi0569

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Fertig oder nicht ????
« am: 04. Dezember 2011, 13:27:33 »

Hallo Zusammen und einen schönen zweiten Adventssonntag

Ich habe da mal eine Frage. Am 12.11.2011 erhielt ich einen Brief vom Amtsgericht mit folgendem Inhalt:

Amtsgericht XXXX, Aktenzeichen: 98 XXX/XX 

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des ChrisXXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX


ist dem Schuldner durch Beschluss vom 24.10.2011 Restschuldbefreiung erteilt worden (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

98 XXX/XX
Amtsgericht XXXX, 24.10.2011

Über diesen Brief war ich echt Happy  :juchu:

Das bedeutet doch eigentlich das ich fertig bin oder nicht? Jedoch ist bei mir in der WHP länger gepfändet worden, hätte ich nicht das bei meinem Arbeitgeber stoppen lassen, würde wahrscheinlich immer noch Geld abgeführt.
Von meinem Treuhänder habe ich bisher nichts mehr gehört, letzter schriftlicher Kontakt war irgendwann im Jahre 2007.

Meine Frage ist nun kommt von meinem TH noch irgendwas? ich habe ihn mal angeschrieben, mal sehen was da kommt. Aber ich meine wie ist das normal nach dem ganzen Verfahren? bekommt man von seinem TH eine Aufstellung oder Übersicht, bzw. was ist mit dem Geld was zuviel abgeführt wurde? und was ist mit den Gerichtskosten?

Ich bin da ein wenig Ratlos..... :gruebel:

Für Antworten von Euch bin ich sehr Dankbar  :hi:

LG Chris
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Der_Alte

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2011, 13:30:26 »

Der Treuhänder muss gegenüber dem Gericht Schlussrechnung ablegen. Die können Sie einsehen.
Gelder, die nach Ablau der Abtretung eingezogen wurden, muss der Treuhänder an Sie auskehren.
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kati0065

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2011, 11:30:54 »

ich habe mal eine frage bitte, meine WHP endete am 16.12.11. nun lese ich öfter das einige vor beendung der WHP post vom TH oder AG bekommen. Ich habe am 15.12. beim AG sowie bei meinem TH angerufen. Von beiden Seiten bekam ich die Aussage " wir bearbeiten ihre Akte ja schon die ganze zeit und es gibt keinen grund ihnen die RSB zu versagen bei ihnen hat ja alles gut geklappt regelm. lohnnachweis freiw.zahlung usw."
Nun warte ich jeden tag auf post bis jetzt habe ich noch nichts erhalten. Wird  kurz vor ende der WHP generell an den schuldner ein Infobrief geschickt oder liegt das im Ermessen des Th bzw. des AG? :gruebel:
Danke für Antworten.
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Der_Alte

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2011, 15:37:56 »

Das Gericht wird Ihnen demnächst ein Schreiben zukommen lassen und auch veröffentlichen, dass Sie und die Gläubiger über die geplante Erteilung der RSB informiert. Die Gläubiger haben dann in der Regel 4 Wochen Zeit Anträge auf Versagen der RSB zu stellen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Gericht und erteilt, soweit keine Anträge gestellt oder berücksichtigt wurden, die RSB.
Das dürfte so etwa im März 2012 zu erwarten sein.

Manche Gerichte schreiben die Gläubiger auch schon früher an, schauen Sie mal unter insolvenzbekanntmachungen.de nach.
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chrisi0569

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2011, 19:07:29 »

Danke für die Antwort PAPS, jedoch jetzt haben Sie mich Abgehängt....

Denn ich habe am 11.11.2011 folgenden Brief vom Gericht erhalten:

Amtsgericht XXXX, Aktenzeichen: 98 XXX/XX 

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des ChrisXXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX


ist dem Schuldner durch Beschluss vom 24.10.2011 Restschuldbefreiung erteilt worden (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

98 XXX/XX
Amtsgericht XXXX, 24.10.2011

Da steht doch drin, das mit die RSB erteilt worden ist, oder stimmt das nicht?

Gruß und schöne Feiertage Chris....  :wink:
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paps

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2011, 19:21:15 »

Ja, ab 11.11.11 (was für ein Datum) haben Sie die RSB
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Der_Alte

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2011, 20:23:53 »

Ich hatte Kati0065 geantwortet.
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kati0065

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2011, 10:28:27 »

vielen lieben Dank ersteinmal für die schnelle Antwort. In den Bekanntmachungen habe ich bis jetzt noch nix gefunden.
Da heisst es abwarten was kommt.
Ich wünsche allen ein ein frohes Fest und ein Dank an die Leute die das Forum aufgebaut haben, toll das es sowas gibt wo man sich Tipps und Rat holen kann. :respekt:

LG
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kati0065

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #8 am: 10. Januar 2012, 09:49:45 »

hallo ich habe da mal noch eine Frage , wie ich schon schrieb endete meine RSB am 16.12.11. Bis jetzt habe ich aber weder vom AG noch vom TH etwas gehört(weder telefonisch noch schriftlich). Muss ich nun weiter eine freiwillige Zahlung leisten und meine Lohnabrechnung an den TH schicken oder brauche ich das erst einmal nicht mehr bis ich den Bescheid habe.Bin mir da etwas unsicher unter Inso bekanntmachungen habe ich noch nichts gefunden. Vielen Dank für Antworten Gruss Kati0065
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paps

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #9 am: 10. Januar 2012, 18:29:50 »

Die Abtretung hat bereits vorher geendet.Insofern bekommen Sie keine Post vom Gericht mehr.

Es wird sich der TH nochmals melden um ev. die 10% Motivationsrabatt auszuzahlen und die Gerichtskasse, wenn noch Verfahrenskosten offen sind.
Sind diese Kosten bereits beglichen, ist der Überschussbetrag ab 24.10.11 auszuzahlen.

Im Normalfall ist das letzte Schreiben die Erteilung der RSB.

Auf keinen Fall sind Beträge nach dem 24.10.2011 mehr abzuführen.
« Letzte Änderung: 10. Januar 2012, 18:31:34 von paps »
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chrisi0569

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #10 am: 31. Januar 2012, 17:51:24 »

Hallo Zusammen.

Ich habe da auch nochmal einen Frage, denn ich habe heute folgenden Brief erhalten:

Absende Datum: 30.01.2012
Erstellungs Datum des Schreibens: 04.01.2012


Im dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des Herrn ...... usw.

wird die Vergütung des Treuhänders gem. § 14 InsVV auf 833,82 € (inkl. 19% Mwst) festgesetzt.

Der Vorschuss in Höhe von 481,91€ ist anzurechnen. Der Restbetrag in Höhe von 351,91€ kann der Masse entnommen werden.

Die Vergütung ist durch die vorhandene Masse gedeckt.
Weitere Gerichtskosten für die Wohlverhaltenszeit werden nicht erhoben.

Datum: 04.01.2012

Amtsgericht

Unterschrift.....
Rechtspfleger

Was bedeutet das? das erst jetzt die Restschuldbefreiung wirksam ist? denn ich hatte schon am 11.11.2011 einen Brief erhalten wo drinne stand das mir die RSB erteilt wurde.
Und was bedeutet das, kann der Masse entnommen werden? ist da soviel drin? ist auch noch eine eventuelle Rückerstattung zu erwarten? Sorry für die Frage, aber ich habe viel von Rückerstattungen hier gelesen, mein TH ist leider nicht gerade gesprächig, das heißt am Telefon hat er nie Zeit und auf Briefe antwortet er Grundsätzlich nicht.

Für alle Antworten bin ich sehr Dankbar  :hi:
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paps

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #11 am: 31. Januar 2012, 18:34:51 »

Mit der Schlussrechnung des TH erfolgt auch die Verteilung.
Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, kommt es dann zu einer Rückzahlung.
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chrisi0569

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #12 am: 31. Januar 2012, 19:01:06 »

Danke Paps!

Wann muss der TH den seine Schlussrechnung stellen?

Ich dachte eigentlich er müsse sie stellen zur erteilung der RSB, die ich ja schon am 11.11.2011 erhalten habe. Also jetzt bin ich ein wenig lost....

 :dntknw:



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paps

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #13 am: 02. Februar 2012, 18:12:08 »

Er hat sie ja auch gestellt, sonst hätten Sie die Zustimmung des Gerichts in Kopie nicht erhalten.
Es müssen ja mindestens 833 € an pfändbaren Beträgen dagewesen sein, wenn der Th soviel bekommt.

Man könnte auch beim Gericht anfragen, wann mit der Auszahlung zu rechnen ist.
Immer unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen erfüllt sind.
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kati0065

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #14 am: 06. Februar 2012, 11:11:43 »

Guten Morgen, ich habe mal eine Frage. Wie ich schon schrieb endeten meine 6 Jahre am 16.12.2011.
Nun habe ich am 04.02.2012 Post vom AG erhalten.Der Inhalt lautet wie folgt:

Sehr geehrte Frau XXXXX

Nach Ablsuf der WHP ist die Entscheidung über die Erteilung der RSB zu treffen. Das Gericht beabsichtigt deshalb gem.
Par.300 Abs 1 InsO die RSB zu erteilen,soweit dann keine entgegenstehenden Anträge Par.296, 297, 298 InsO
vorliegen.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens.

gez.XXX


meine Frage nun an Sie, was muss man den da für eine Stellungnahme abgeben. Natürlich möchte ich das mir die RSB erteilt wird, habe mich immer redlich verhalten aber was soll man denn da schreiben?Über was muss man da Stellung beziehen? Bin völlig ratlos.
Danke für Antworten.
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Insoman

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #15 am: 06. Februar 2012, 12:31:49 »

Sie müssen keine "Stellung nehmen".
Die Möglichkeit wird Ihen von Gesetzes wegen eingeräumt:
Zitat
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wenn Sie keine Veranlassung haben sich über Versagungsanträge Sorgen zu machen, können sie dem RSB-Beschluss beruhigt entgegensehen.
Insbesondere Ihre Obliegenheiten nach § 295 InsO sollten Sie in der WVP beachtet haben.

Wenn es dann keine Probleme mit der Treuhändervergütung gegeben hat
Zitat
§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.

wird alles gut.. :thumbup:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

kati0065

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Re: Fertig oder nicht ????
« Antwort #16 am: 06. Februar 2012, 13:04:57 »

vld erst einmal für die schnelle Antwort, eben weil man immer wieder liest nach Anhörung des Th der Gläubiger sowie des Schuldners, darum dachte ich das man eine Stellungnahme abgeben muss.(dachte das wäre ein Grund die RSB zu versagen wenn man keine Stellungnahme abgibt.)
Meinen Umzug in ein anderes Bundesland, Wechsel der Arbeitsstelle habe ich damals den selben Tag noch dem AG sowie dem TH bekanntgegeben ebenso habe ich jeden Monat eine freiwillige Zahlung geleistet und meine Lohnabrechnung pünktlich dem Th gefaxt.Ich hoffe mal das alles klappt.

 MfG kati
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