"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung  (Gelesen 2878 mal)

Mekki

Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« am: 09. April 2014, 11:28:13 »

Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?
Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #1 am: 09. April 2014, 16:32:34 »

Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?

nein

Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?

ja, sollte sie auch schnellstmöglich.
Gespeichert
 

Mekki

Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #2 am: 09. April 2014, 18:54:45 »

Hallo "der Alte,
in ihrem Beitrag vom 16.10.2011 schrieben sie "Die Verfahrenskostenstundung erfolgt nicht mehr nach den Regeln des Insolvenzrechts, in dem nur der Schuldner mit seinem Vermögen betrachtet wurde. Die Zahlung der Gerichtskosten folgt den Regeln der Prozeßkostenhilfe, daher ist bei Stundung, Ratenzahlung oder Niederschlagung das gesamte Vermögen der Familie zu berücksichtigen."
Darum bin ich unsicher geworden! Können sie es noch verdeutlichen?
Vielen Dank!
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #3 am: 09. April 2014, 22:12:21 »

Die Aussage ist in der Form überholt.
Gespeichert
 

Mekki

Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #4 am: 26. April 2014, 20:34:49 »

Hallo, jetzt hat das Gericht sich gemeldet: 1100€ TH-Kosten und 140€ Gerichtskosten
Falls nicht gezahlt werden kann, kann meine Frau eine Stundung beantragen. Gleichzeitig soll meine Frau und ICH meine Einkünfte offenlegen. Die schreiben, es geht um eine Prozesskostenhilfe. Werden beide Kosten separat berechnet?

Werden meine Einkünfte nun doch mit angerechnet?


Gespeichert
 

Insokalle

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz