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Autor Thema: Gerichtskostenstundung, mehr gezahlt als minimum gefordert...  (Gelesen 3215 mal)

honest

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Hallo,

ich hatte bei der Gerichtskasse ca 2700,- gesamt offen.

sollte zuerst 48 Monate 30,- zahlen, also 1440, habe aber freiwillig nach 8 Monaten 45,- gezahlt, um früher durch zu kommen. Im Februar dieses Jahres kam Neuberechnung auf 45 Euro (Ratenplan über insgesamt 1800,-), bis dahin habe ich 240,- mehr gezahlt als ich laut Ratenplan sollte. Im neuen Ratenplan sind die Mehrzahlungen nicht ausgewiesen.
Gericht sagt, ich muss jetzt trotzdem bis zum 48 Monat 45,- zahlen. Erklärung: Eigentlich müsste ich ja 2700 zahlen und was ich während der 4 Jahre extra bis dahin zahle, ist halt Good-Will.und wird nicht auf die geforderten Ratenzahlungen angerechnet.

Wie seht Ihr das?

Danke für die Info
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Insoman

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Re: Gerichtskostenstundung, mehr gezahlt als minimum gefordert...
« Antwort #1 am: 30. August 2011, 12:40:30 »


Sehe ich im Prinzip genauso..

§ 4b Inso - Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
Zitat
(2) Das Gericht kann die Entscheidung über die Stundung und die Monatsraten jederzeit ändern, soweit sich die für sie maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben...

Durch Ihre freiwilligen Zahlungen haben Sie dem Gericht signalisiert, dass Sie zumindest bis € 45,00 mtl. leistungsfähig sind.
Jetzt MÜSSEN Sie diese Summe eben aufbringen.

Angerechnet auf die gesamten Verfahrenskosten werden natürlich ALLE Zahlungen..
Keine Angst..das Gericht wird sich nichts extra in die Tasche stecken!
Sprich: Nach Erteilung der RSB bleiben dann eben entsprechend weniger Restforderungen aus dem Verfahren übrig!

So is des gemeint.. :wink:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

honest

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Re: Gerichtskostenstundung, mehr gezahlt als minimum gefordert...
« Antwort #2 am: 30. August 2011, 13:55:15 »

Also wird der Mehrbetrag nicht vom neuen Zahlungsziel 1800,- nicht abgezogen, sondern die Gerichtskasse erwartet die 1800,- zzgl. meiner freiwillig gezahlten 240,- , da ich ja insgesamt mehr zahlen müsste und freut sich, das ich so zahlfreudig war...

OK, so weiß ich, dass ich die Laufzeit nicht kürzen kann und auch nicht mehr zahlen sollte, als ich verpflichtet bin...naja ein bisserl ärgerts mich trotzdem.

Aber was solls, die RSB ist da und Ende des Jahres ist die Schufa frei...
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Insoman

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Re: Gerichtskostenstundung, mehr gezahlt als minimum gefordert...
« Antwort #3 am: 30. August 2011, 14:05:13 »

Zitat
naja ein bisserl ärgerts mich trotzdem.

Aber in diesem Fall bitte nur über sich selbst ärgern.. :whistle:
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honest

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Re: Gerichtskostenstundung, mehr gezahlt als minimum gefordert...
« Antwort #4 am: 30. August 2011, 14:07:26 »

Natürlich...em Endeffekt ist es immer noch billiger, als die gesamten Kosten tragen zu müssen und eine gute Sache...

Danke für die Hilfe
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