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Autor Thema: Inkassobüro  (Gelesen 3399 mal)

Rudolf61

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Inkassobüro
« am: 17. August 2008, 10:10:30 »

Hallo,
mir wurde am 5.8.2008 vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt.nun meldet sich aber ein Inkassobüro.
Es soll ein Vollstreckungsbescheid vorliegen(kurz vor Insolvenzeröffnung?).Es handelt sich um Betriebshaftpflicht.
Vollstreckungstitel: 15.03.2002 ?
Insolvenzeröffnung: 2.04.2002
Betriebsschließung: 8.10.2001
Kann mir jemand Auskunft über Verhaltensweise geben?
Gruß Rudolf61
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paps

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Re: Inkassobüro
« Antwort #1 am: 17. August 2008, 14:38:09 »

Handelt es sich um eine Forderung, die die Betriebshaftpflicht zu zahlen hätte oder um Beiträge zur Betriebshaftpflicht?
Die Beiträge wären Insolvenzvorderungen und somit erledigt.
Ist es eine Forderung gegen die Haftpflicht müßte mann genaueres wissen.

Gegen wen ist die Foderung gerichtet Firma oder Sie?
Art der ehemaligen Selbständigkeit?

Auf jeden Fall dem Inkasso nicht mehr als die Verfahrensnummer des ehemaligen Restschuldberfeiungsverfahrens mitteilen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Rudolf61

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Re: Inkassobüro
« Antwort #2 am: 18. August 2008, 16:27:11 »

Hallo Paps,
vielen Dank für die Antwort ist mir sehr hilfrech.
nun zu den fragen. es betrifft den Beitrag zur Betriebshaftpflicht ,Forderung ist an mich und nicht an die Firma,
mir persönlich ist der Zeitablauf von Betriebsschließung und das Datum für den Vollstreckungstitel etwas schleierhaft.
Nach Auskunft meines zuständigen Amtsgerichts besteht kein Vollstreckungstitel gegen mich.
MfG Rudolf61
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paps

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Re: Inkassobüro
« Antwort #3 am: 18. August 2008, 20:54:29 »

Verweisen Sie auf das Insolvenzverfahren und das sollte es dann sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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