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Autor Thema: Steuererstattung nach RSB  (Gelesen 6325 mal)

Edgar5

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Steuererstattung nach RSB
« am: 14. Februar 2010, 22:15:14 »

 :gruebel:

Hallo,

habe seit 20.10.2009 die Restschuldbefreiung. JUHU

Habe jetzt für das Jahr 2008 den Einkommensteuerbescheid erhalten. Danach besteht ein Restguthaben.

Jedoch steht darin folgender Satz: "Über eine etwaige Verrechnung des Guthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. ..." (die ich jedoch bisher nicht habe)

Kann das Finanzamt sofern es noch Forderungen aus dem Zeitraum vor dem Insolvenzantrages ( also 2001) jetzt noch gegenrechnen?

Achja eine sogenannte Wohlverhaltensphase gab es bei mir nicht. Das IV wurde beendet und gleichzeitig die Restschuldbefreiung erteilt, weil das Verfahren sich fast 8 Jahre hingezogen hat.

Weiß da jemand was?

Im Voraus besten Dank für Infos.
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paps

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Re: Steuererstattung nach RSB
« Antwort #1 am: 15. Februar 2010, 18:56:50 »

Normaler Wiese ( :whistle: ) wirkt die RSB auch gegen das Finanzamt.
Es sei denn die Forderungen wurden als unerlaubte Handlung angemeldet und sind deshalb ausgenommen.

Sollte eine Aufrechnung erfolgen, hilft nur Widerspruch und ggf. der Klageweg.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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DM71X

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Re: Steuererstattung nach RSB
« Antwort #2 am: 21. April 2010, 13:37:18 »

Folgender Sachverhalt:

Mir würde in 2008 die Restschuldbefreiung angekündigt, die Insolvenz läuft seit März 2005. Die Steuererstattungen für die Jahre von 2005 bis 2008 gingen immer an den Insolvenverwalter.

Nun habe ich den Ausgleich für 2009 gemacht und laut Bescheid stehen mir knapp 400,--€ als Erstattung zu. Der Bescheid ist auf den 30.03. datiert und mit dem Vermerk versehen, daß ich über einen Anrechnung mit Forderungen des Finanzamtes eine gesonderte Meldung erhalte. Diese ist bis heute nicht bei mir eingegangen. Nur auf meine telefonische Nachfrage ergab sich, daß das FA dieses Guthaben mit noch offenen, bereits angemeldeten Forderungen, verrechnen wird.

Ist es ab Ankündigung der Restschuldbefreiung nicht so, daß mir die Erstattungen wieder komplett zustehen und das FA keine Verrechnung mit bereits angemeldeten Forderungen vornehmen darf? Ich habe selbst mal das Netz durchforstet aber die Meinungen gehen da wohl auseinander. Die Dame beim FA meinte nur ich solle ihr Urteile oder Beschlusse zukommen lassen und sie würde das nochmals prüfen. Kann mir da jemand kurzfristig Rat oder Links zu geben bitte?
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ThoFa

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Re: Steuererstattung nach RSB
« Antwort #3 am: 21. April 2010, 14:52:07 »

Hallo,

Suche benutzen, gefühlte 1 Millionen Treffer.

Erst ab Erteilung der RSB kann das FA nicht mehr aufrechnen.

MfG

ThoFa
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eumel

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Re: Steuererstattung nach RSB
« Antwort #4 am: 24. April 2010, 10:54:18 »

Hallo zusammen,

ich habe eine ähnliche Frage. Ich war selbstständig und bin Anfang 2003 in die Insolvenz gegangen. Im März 2009 habe ich dann die Restschuldbefreiung bekommen, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen.
Heute kam der Bescheid für die Einkommensteuererklärung 2008. Wir haben eine Nachzahlung zu erwarten. Allerdings steht auch dort der Satz über die evtl. Verrechnung würden wir einen gesonderten Bescheid erhalten.

Es ist so, dass mein Mann bis 08/2009 noch selbsständig war und ich ein normals Arbeitseinkommen habe. Muß ich mir jetzt Gedanken machen, dass das FA das Guthaben mit alten GEschichten von mir verrechnet, oder bezieht sich das einfach darauf, dass mein Mann als Selbstständiger noch die ERklärung 2009 nicht abgegeben hat?

Über Antworten wäre ich dankbar.##

Anke
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paps

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Re: Steuererstattung nach RSB
« Antwort #5 am: 24. April 2010, 20:20:58 »

Bitte nicht doppelt fragen.
Antwort siehe anderer Tread.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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