Hy,
Basisinfos:
WVP: seit Oktober 2008
Kosten für Insolvenzeröffnungsverfahren und das Insolvenzverfahren werden gestundet.
Kein Vermögen vorhanden
Gläubiger: 3
Ich hab da mal ne Frage zur vorzeitigen RSB. Also mit ganz viel Glück, bekomme ich bald nen neuen Job, in dem ich innerhalb von einem Jahr meine Gesamten aufgelisteten Schulden tilgen kann, durch Lohnpfändung, also weil ich dann mehr verdiene als ich behalten kann.
Schulden ca 3200 €
Kostenrechnung laut Amtsgericht ca 900 €
vorschusskostenrechnung TH 595 € auf jährlich 119,00 € - welche ich (bisher nur 1mal - nächste zahle ich im September - jedes Jahr bezahlen muss)
Wenn also alles klappt bezahle ich nächstes Jahr im September das 3mal diese komische Jahresrechnung von 119 €, bleiben also wir gehen jetzt mal von Oktober 2011 aus:
Schulden: 3200 €
Rg. AG ca. 900 €
TH jährlich: 238 €
insgesamt offen: 4338 €
So wenn ich nun wie gesagt Glück habe und den Job erhalte... :Oh_no: werde ich nächstes Jahr im Oktober so um die 4000 € auf mein Anderkonto eingezahlt haben. Da ich recht bescheiden lebe, also mit wenig Geld auskommen kann (was im moment so ist, daher kann ich auch im moment nix zahlen) kann ich sicher auch so noch was abknappsen bis dahin und kann die restlichen 338 € auch noch einzahlen.
Meine Frage: Wenn das dann der FAll ist, kann ich dann vorzeitige RSB beantragen oder macht das der TH?
Nächste Frage: Ich habe in ein paar Beiträgen hier gelesen, da ging es aber um andere Beträge (also in die 10.000e), dass im Nachhinein noch irgendwelche Zinsen und so weiter, halt weitere Kosten vorallem durch den TH gelten gemacht wurden, als von vornherein durch Beschlüsse des Amtgerichtes angegeben. Können denn noch weitere Kosten auf einen Zukommen, als die, die man schon sicher weiß?
Und noch etwas nachdem ich mich mal hier eingelesen habe, finde ich meine Kostenrechnung doch recht gering, im Gegensatz zu anderen, kann diese so stimmen?
Verfahren Antrag Schuldner: 12,50
Durchführung Verfahren: 62,50
Veröffentlichungskosten: 1,00
aufgrund Stundung zu
zahlende Beträge (RG TH 1.) 827,05
macht: 906,05
++++ dann noch diese Vorschusskostenrechnung auch an TH von 595,00 € die ich dann jährlich zahle mit 119,00 €.
Ich finde halt irgendwie (nicht das ich mich beschweren will) aber das Amtsgericht bekommt ein bissl wenig...., denn der große Posten ist die Rechnung vom TH, die einem Beschluss anhängig ist, also diese 827,05 €, somit erhält ja das Amtsgericht nur 76,00 € für das ganze Verfahren????