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Autor Thema: Mein Ablauf bis zur Wohlfühlphase  (Gelesen 3269 mal)

Prinz Eisenherz

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Mein Ablauf bis zur Wohlfühlphase
« am: 23. August 2012, 23:09:16 »

Bei wem lief es genauso ab ?  :gruebel:

Januar 2010 Schuldenberatung. :cry:
Honorar 642,00 €uro. :fuchsteufelswild:
Am 09.03.2010 Außergerichtlicher Einigungsversuch.
am 18.05.2010 Außergerichtlicher Einigungsversuch von Gläubiger abgelehnt.
Das Orginal der Ablehnung der Gläubiger habe ich bis heute nicht zu Gesicht bekommen.
Am 02.06.2010 Antrag auf Insolvenz.
Am 23.06.2010 Verfahren eröffnet.
Im selben Monat ging es dann schon mit den Pfändungen meines Einkommens los.
Am 23.06.2010 wurde auch mein TH ernannt.
Am 24.06.2010 Eröffnungsbeschluss plus Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Forderungen der Gläubiger waren bis 22.09.2010 beim TH anzumelden.
Die Verfahrensdkosten wurden gestundet.
Das Verfahren wurde bisher schriftlich geführt.
Erster Prüfungstermin 08.07.2011.
Duie tabelle mit den Forderungen und Anmeldungsunterlagen wurden bei mir ab den 27.12.2010 zur Einsichtnahme aller beteiligten im Gericht ausgelegt.
Vom 27.12.2010 bis 04.10.2011 ist dann scheinbar nichts passiert.
Meine Pfändungen liefen aber weiter.
Am 05.09.2011 wurde vom TH der Schlussbericht vorgelegt.
Bis dahin hatte vo drei Gläubigern nur einer die Forderung angemeldet.
Mann teilte mir mit, dass dieser von den mir gepfändeten Beträgen voll Befriedigt werden könnte.
Nun musste ich nochmal einen Antrag zur Restschuldbefreiung machen.
Es wurde mir ferner mitgeteilt, das nachrangige Gläubiger nochmal aufgefordert würden Forderungen zeitgleich anzumelden.
Wenn dies dann unterbleiben würde, dann würde der Schlusstermin bestimmt.
Man teilte mir ferner mit, dass dieser Schlusstermin  zur Erteilung der RSH nur in betracht kommt, wenn nicht noch unvorhergesehende Forderungen angemeldet würden.
Was in der Zwischenzeit dann geschah weiß ich nicht.
Meiner Meinung und meines wissens nach, gab es keine weiteren Gläubiger.
am 11.11.2010 pünktlich zur fünften Jahreszeit bekam ich dann die Übersicht der eingegangenen Anmeldungen. Danach wurden diese vom TH geprüft.
Ich hatte auch keine Einwendungen
Ich habe damals schon beinm TH die Restschuldbefreiung beantragt.
Am 14.11.2011 wurde die Schlussrechnung des TH vom Gericht geprüft und keinen Einwand dagegen erhoben.
Am 13.01.2011 wurde  der Schlussvertteilung zugestimmt aber gleichzeitig des Schlusstermins angeordnet.
Am 04.10.2011  wurden dann nochmal angeordnet, dass nachrangige Gläubiger aufgefordert würden ihre Forderungen beim TH schriftlich anzumelden haben
Wieder mal erhielten Beteiligte die Gelegenheit bis 13.01.2012 Stellung dazu zu nehmen..
Gleichzeitig wurde das ganze wieder mal im Gericht ausgelegt.
Einige Tage zuvor am 10.01.2012 teilt mir das Gericht nun mit, das drei (3.) Forderungen siehe oben, angemeldet wurden.
Zwei davon waren zunächt für den Ausfall festgestellt.
Man hat also das ganze im Rahmen des Gesetzes ? und Gericht solange verzögert bis noch ein Gläubiger kurz vor Schluss seine forderung nachgewiesen hatte und auch anerkannt wurde.
Eine Vorzeitige befriedung des einen Gläubigers war als nicht mehr gegeben.
Mittlerweile weiß ich, dass es der Gläubiger gewesen ist der zu 100 % befriedigt hätte werden können der Gläubiger war, den ich den geringsten Betrag von 100,00 €uro schuldete.
Die Restschuldbefreiung wurde mir daraufhin verweigert..
Der Schlussverteilung aber zugestimmt und der Schlusstermin schriftlich angeordnet.
Dazu erhielten die Beteiligten die Gelegenheit bis zum 04.05.2012  schriftlich Stellung zu nehmen.
Stellungnashmen und Wiedersprüche mussten ebenso bis zum 04.05.2012 gestellt werden.
Wenn dies so gekommen wäre dann hätte ich den Rest der Pfändungen ja auf Antrag zurückerhalten können.
So aber hatte ich mich schon zu früh gefreut..
Nun wurde, was ich bis heute nicht Verstehe ein weiteres mal, die Liste mit den Forderungen zur Einsichtnahme  für Beteiligte ausgelegt.
aber am 13.02.2002 wurde dann die abschließende Anhörung der Beteiligten im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Am 04.05.2012 wurde der Schlusstermin durchgeführt.
Am 10.05.2012 wurde ich dann von den Restschulden befreit.
:neutral:Gepfändet wird trotzdem. :cry:
Am 02.06.2012  wurde mir dann die Restschuldbefreiung angekündigt.
Der TH blieb der gleiche.
Am 04.06.2012 erhielt ich von TH den Hinweis zur überleitung in die Wohlfühlperiode.
 
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Prinz Eisenherz

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Re: Mein Ablauf bis zur Wohlfühlphase
« Antwort #1 am: 24. August 2012, 08:56:19 »


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« Antworten #15 am: Heute um 08:54:47 »
   
ZitierenZitat Beitrag ändernÄndern
Ich vermute, dass Gerichte und TH soviele Insos laufen hat, das da leicht der überblick für den Einzelfall verloren geht.
Ich frage mich warum es sonst möglich ist, dass der eine erst nach drei Jahre ich nach einem Jahr in die Restschuldbefreiung bzw. Wohlfühlperiode kommt.
Ich frage mich ob denen da keine Fehler unterlaufen.
Bei mir war es so, dass man mir schon Hoffnung nach einem Jahr Hoffnung auf eine generelle Beendigung des Verfahrens gemacht hat.
Nun kann ich weil ich ja fernab des ganzen Geschehens war nicht Sagen was sich abgespielt hat.
Ich vermute mal, dass TH die Gläubiger sooft angeschrieben hat ihre Forderunge zu stellen und die Notwendigen Unterlagen einzureichen bis es einer von denen auch dann kurz vor Schluss im letzten Drücker gemacht hat.
Damit war eine Restschuldbefreiung bzw. ein Ende des Verfahrens vom Tisch.
Nun ist mir ja jetzt trotzdem ein halbes Jahr später die Restschuldbefreiung erteilt und ich in die Wohlfühlphase entlassen worden.
Wie nun meine bisher gepfändete Beträge an gläubiger verteilt wird, keine Ahnung.
Die Pfändungen laufen ja weiter bis zum letzten Tag der INSO.
Ich vermute aber auch mann macht das so um was zu verdienen. Denn wenn ich nach einem Jahr schon draußen gewesen wäre dann hätte TH weil es eine gestundetes Verfahren bis dahin war von mir nichts gesehen.
So aber werde ich für den Rest der Inso jedes Jahr 120,00 €uro aufbringen müssen.
Kleinvieh macht auch Mist.
Allerdings ist das nur so eine Vermutung von mir .
Weil ich keine ahnung um die tatsächlichen Gründe habe dieden Ablauf meiner Inso betreffen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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