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Autor Thema: Nachzahlung Pfändbarer Beträge  (Gelesen 4157 mal)

Ronny64

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Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« am: 06. Juli 2009, 10:34:47 »

 Hallo, meine Wohlverhaltensperiode ist eigentlich schon vorüber, jetzt teilte mir meine Insolvenzverwalterin mit, dass noch Pfändbare Beträge zu zahlen wären, ansonsten würde mir die Restschuldbefreiung mit Sicherheit versagt! Da ich aber momentan arbeitslos bin, weiß ich beim besten Willen nicht woher ich diesen Betrag nehmen soll... :cry:
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Gibt es nicht die möglichkeit diese Beträge in Raten zu zahlen? Ich bin richtig verzweifelt...dann wären die 6 Jahre total umsonst gewesen...
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paps

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Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 19:36:48 »

Womit wird die Nachzahlung begründet?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Ronny64

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Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #2 am: 07. Juli 2009, 10:44:45 »

 Mein Gehalt war zu hoch, und die Gehaltsabrechnungen wurden zu spät an meine TH geschickt. Dadurch hat sich eine Nachzahlung von 1400 Euro ergeben. Ich habe sie um Ratenzahlung gebeten, die aber von ihr abgelehnt wurde. Sollte ich die Summe nicht umgehend an sie überweisen, ist die Restschuldbefreiung dahin... :sad:
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paps

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Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #3 am: 07. Juli 2009, 20:31:19 »

Wer hat den pfändbaren Betrag abgeführt, der Arbeitgeber?
Dann soll er nachzahlen.
sSie können alles andere dann mit dem Ag klären.

Nochmal worauf begründet sich die Nachzahlung?
Wieso weicht der unpfändbare Betrag vom überwiesenen Betrag ab.
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Ronny64

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Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #4 am: 08. Juli 2009, 13:53:04 »

Die pfändbaren Beträge hat niemand überwiesen, ich habe der TH meinen neuen Arbeitgeber mitgeteilt, und den Arbeitsvertrag an sie geschickt. Dann habe ich nichts mehr gehört. Jetzt, nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode, hat sie mir dieses Schreiben geschickt, dass ich in den letzten Monaten zuviel verdient habe, und jetzt 1400,- nachzahlen soll. Sie hat sich dann auch mit einer Ratenzahlung einverstanden erklärt, hat diese aber wieder ohne Begründung rückgängig gemacht.
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paps

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Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #5 am: 08. Juli 2009, 18:48:06 »

Gut.
Grundsätzlich sind Sie selber für die Zahlung des pfändbaren Betrages auf das Treuhänderanderkonto verantwortlich.

Das die TH`in die Abtretung nicht angezeigt hat, entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Zahlung.

Sie werden also nicht umhin kommen, sich über Verwandte oder bekannte den geforderten Betrag zu leihen.

Tun Sie dies nicht, gefährden Sie ihre RSB.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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