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Autor Thema: Prozesskosten - Restschuldbefreiung  (Gelesen 3798 mal)

lasseskrachen

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Prozesskosten - Restschuldbefreiung
« am: 03. Mai 2010, 13:13:30 »

ein herzliches hallo erstmal (mein erster beitrag - weil neu hier)  :wow:

... ich habe eine frage und hoffe hier auf glückliche antworten,
und zwar - meine frau hat ihre regelinso. prima überstanden - die langen jahre sind geschafft  :juchu:
nun kam post vom Amtsgericht  :gruebel: die da schreiben :
in vorstehender angelegenheit wird mitgeteilt, dass die gesammt vorderung an die gerichtskasse 1875,00€ beträgt  :shock:
zahlen die sie bitte den betrag innerhalb von 14 tagen auf das hier ..... genannte konto  :Oh_no:
der schreck war gross, mittlerweile konnten wir aber eine ratenzahlung vereinbaren  :? (ratenzahlung naaaach inso - fängt der ganze sch.... schon wieder an ?)  :cry:
also, man hatte nix, man hat nix und jetzt auch nix - ist froh das die laaaangen jahre rum sind und nun das ?
kann doch nicht sein, oder ?
ich mein - nach 6 jahren "endlich" schulden frei und nun ...  :cry:
ist das normal ? uns wurde "davon" in den ganzen jahren nix erzählt - hätten wir es gewusst, hätt man sich ja mal was weggelegt oder so , aber nun *grumpfh*  :neutral:
hat jemand die gleichen erfahrungen machen müssen ?
warum ist das so ?
gibt es dazu irschendwelche befreiungen ?
bitte um antwort - danke im vorraus
gruss thomas
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Feuerwald

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Re: Prozesskosten - Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 03. Mai 2010, 13:33:41 »


also, man hatte nix, man hat nix und jetzt auch nix - ist froh das die laaaangen jahre rum sind und nun das ?

-> wenn man so gar nix hat, wie(so) zahlt man dann Raten?


gibt es dazu irschendwelche befreiungen ?

-> ja, wenn man so gar nix hat, dann schon ...

4b InsO --- >Ist der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in der Lage, den gestundeten Betrag aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu zahlen, so kann das Gericht die Stundung verlängern und die zu zahlenden Monatsraten festsetzen. § 115 Abs. 1 und 2 sowie § 120 Abs. 2 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/115.html
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

lasseskrachen

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Re: Prozesskosten - Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 03. Mai 2010, 14:07:38 »

ja danke für die rasche antwort  :respekt:

lassen wir doch bitte mal die "ironie" aussenvor  :whistle:
nix haben heisst ja nicht doch was haben .... also wenn ich z.b. 1000€ verdiene im monat und aller abzüge mir noch 300€ zum leben bleiben habe ich zwar was aber eben nicht viel, oder ?  :gruebel:
egal
was ich eigentlich meine ist das ... es doch irgendwie paradox ist ... man wird (in unserem fall - wegen mietnomaden) in die inso getrieben ... weil man keine lust hat 45.000€ schadensbegrenzung zu "begleichen" um ... dann das objekt wieder für solche ... stümper weiter/wieder zu vermieten ...
aufjedenfall ... hat uns das ganze schon recht in die knie gedrückt - umso hilfreicher war dann natürlich die möglichkeit einer inso. (gut das es soetwas gibt)
schulden machen ist für uns mittlerweile ein fremdwort (automatisch) geworden.
und nun ... nach / bzw. zum ende aller muss dann wieder gestundet werden  :gruebel: für mich paradox  :mad2:
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paps

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Re: Prozesskosten - Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 03. Mai 2010, 20:52:35 »

Das sollte doch aber von Anfang an klar gewesen sein.
§302(3) InsO gibt es doch nicht erst seit gestern.

Die Gerichtskosten sind nach den anerkannten regeln der PKH zu begleichen.
Sind Sie dazu nicht in der Lage, kann nach 4 weiteren Jahren der Betrag niedergeschlagen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lasseskrachen

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Re: Prozesskosten - Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 03. Mai 2010, 21:14:50 »

hallo paps,
... das stimmt natürlich, nur ... "in die regelinso bzw. insolvenz" geht man(n) ja schlisslich nicht jeden tag  :dntknw:
das das so ist, weis ich seid dem brief und einem telefonat mit th / a.g. nun auch  :neutral:
wir haben in den ganzen letzten jahren meist erst später dinge erfahren die "eigentlich" von anfang an klar gewesen hätten sein müssen - aber man lernt ja nie aus, gell ?  :wow:
wir werden wohl doch nochmal das eine oder andere prüfen lassen - nur weil man ein "insolvenzler" ist / war muss man sich ja nicht alles gefallen lassen was da "irschendwo" geschrieben steht  :uneinsichtig:
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