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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 5435 mal)

newestuser

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Restschuldbefreiung
« am: 02. Januar 2013, 18:41:36 »

hallo habe am 15.11.2012 auch vom Gericht Nachricht bekommen das meine Zeit nun um ist , wie lange können die Gläubiger  Einspruch einlegen ? es stand nix auf den Amtsgerichbescheid
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 02. Januar 2013, 19:14:49 »

Eine etwas diffuse Frage. Immerhin kam die Mitteilung vom Gericht und nicht vom Arzt. Unklar bleibt indes, was genau Sie meinen. Ort und Überschrift der Frage lassen auf den Beschluss über die Erteilung der RSB nach Ablauf der 6 Jahre schließen. Falls ja, dann erst mal Glückwunsch. Leider steht unter den Beschlüssen keine Info über die Rechtsmittel und Fristen. Ein Gesetz hierzu ist meines Wissens im Werden. Gegen den Beschluss ist unter den Voraussetzungen des § 300 InsO die sofortige Beschwerde möglich. Frist 2 Wochen ab Veröffentlichung. Die letzte Chance für die Gläubiger wäre ein Antrag auf Widerruf der Erteilung der RSB innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft unter den Voraussetzungen des § 303 InsO.
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newestuser

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 02. Januar 2013, 19:28:37 »

ich dachte man bekommt die restschulbefreiung vom gericht ? ich muss ein jahr warten bis ich den bescheid vom amtsgericht bekomme ?
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 02. Januar 2013, 20:01:39 »

Nein. Schreib ich eigentlich chinesisch?
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newestuser

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 02. Januar 2013, 20:17:18 »

hallo !!!! ich verstehe das nicht !!!! die 2 wochen sind schon längst rum
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Strike_back

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 02. Januar 2013, 20:59:56 »

Was Insokalle meint, ist dass der Ihnen vorliegende Beschluss/Mitteilung das Letzte war, was Sie bekommen haben. Auf Grund fehlender gesetzlicher Regelungen wird derzeit eine Widerspruchsfrist von 2 Wochen eingeräumt. Wenn diese 2 Wochen bereits verstrichen sind, können Gläubiger nur noch unter Anwendung des § 303 InsO versuchen, Sie zu ärgern.
Der Bescheid / die mitteilung ist als Abschluss des Verfahrens zu betrachten und die Restschuldbefreiung gilt als erteilt
« Letzte Änderung: 02. Januar 2013, 22:13:05 von Feuerwald »
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 02. Januar 2013, 21:56:50 »

"hallo habe am 15.11.2012 auch vom Gericht Nachricht bekommen das meine Zeit nun um ist"

man kann anhand dieser Aussage keine Aussage treffen. Wurde die RSB schriftlich per Beschluss erteilt? Oder wurde nur mitgeteilt, dass die Laufzeit der Abretung der RSB verstrichen ist und der TH sowie die Insolvenzgläubiger nunmehr angehört werden?





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newestuser

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 17. Januar 2013, 11:19:16 »

so jetzt habe ich wieder das forum gefunden und auch den brief vom amtsgericht, da steht drinne betreff: verfahren zur erteilung der restschuldbefreiung , die laufzeit der abtretungserklärung ist am 31.10.2012 abgelaufen.nunmehr stteht die gerichtliche entscheidung über die erteilung der rechtschuldbefreiung an ( § 300 Ins O ) das gericht hat vor seiner entscheidung den insolvenzgläubiger , dem treuhänder und dem schuldner  gelegenheit zur äusserung zu geben , gläubiger und treuhänder können auch jetzt noch die versagung der rsb beantragen   ... usw.
der brief ist vom amtsgericht , 27.11.2012..   was kommt danach ??  und wie lange haben die gläubiger zeit einen versagungseinspruch zu machen ??
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 17. Januar 2013, 17:54:00 »

I.d.R. setzt das Gericht bei dieser Anhörung eine Frist. Danach entscheidet es über die RSB. Anhand der Daten würde ich sagen, sollte das eigentlich inzwischen geschehen. Ggf. bei Gericht nachfragen.
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InsoAlp

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 18. Januar 2013, 10:03:31 »

geht mir genauso wie dir .... brief vom 13.12 erhalten das am 27.11 die abtretung endet .... von fristen steht bei mir auch nix im brief ....

die warterei ist echt nervenaufreibend ....

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newestuser

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #10 am: 23. Januar 2013, 16:12:15 »

Ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen ... wird der Schuldnerin die Rsb erteilt   ... heißt das ich bin durch ? muss ca. 500 euro an das Gericht zahlen werde ds aber  in Raten zahlen
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #11 am: 23. Januar 2013, 17:03:08 »

Ja, das solls gewesen sein. Zu dem Beschluss s. meine Ausführungen oben.
Die Stundung der Verfahrenskosten kann mit einem Antrag verlängert werden. Aber wenn Sie sie zahlen wollen und können, ist auch das Thema erledigt.
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newestuser

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #12 am: 24. Januar 2013, 13:21:34 »

supi nach 6 jahren eisernes durchhalten geschafft... dank ans forum
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