"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Restschuldbefreit vor etwa 9 Monaten, und ab Januar gutbezahlter Job?  (Gelesen 2364 mal)

Sondereinkauf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo.

Ich google schon gestern und heute den ganzen Tag und finde da keine eindeutige Antwort.

Restschuldbefreiung und Ende der WFP war Anfang Februar diesen Jahres.

Mein jetziger Arbeitgeber, der in der WFP zu mir gehalten hat, und bei dem ich Netto etwa 1100 Euro verdient habe, würde mich jetzt ab dem ersten Januar befördern.

Ich weiß, es klingt schon komisch, aber tatsächlich würde ich dann ca. 2100 Euro raus verdienen ab dem 1. Januar.

Nun gibt es doch den § 303 nach dem die Restschuldbefreiung innerhalb eines Jahres von einem Gläubiger widerrufen werden kann. Könnte das mir hier blühen?

Dieser Job in dieser Firma wird durch Ausscheiden eines anderen Mitarbeiter (Rente) frei. Wenn ich ihn nicht annehme, müsste er anderweitig vergeben werden.

Diese Beförderung wäre eine echte Chance für mich, andererseits will ich natürlich nicht jetzt nach dem ich alles durchgestanden habe, wieder eine Bauchlandung machen.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Restschuldbefreit vor etwa 9 Monaten, und ab Januar gutbezahlter Job?
« Antwort #1 am: 25. November 2015, 09:03:00 »

Wenn jemand mehr oder weniger offensichtlich gegen Mitteilungs-bzw. Abführungspflichten verstoßen hat (§295 InsO), muss er eben bis 1 Jahr nach Entscheidung über RSB noch zittern....

Eine Gehaltserhöhung nach RSB fällt nicht darunter.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz