Hallo Zusammen.
Zuerst einmal möchte ich mich für die Hilfen und Tipps auf diesen Seiten hier mal ganz, ganz herzlich bedanken. In meiner Insolvenz Zeit habe ich hier fast immer Antworten auf meine Fragen bekommen, was in der schweren Zeit absolut Hilfreich ist
Eine Frage habe ich noch, seid 19.08.2011 sind meine 6 Jahre um. Habe heute vom Gericht einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt worden ist, das meine sogenannte Wohlverhaltens- Zeit abgelaufen sei. Und das nun die Frist läuft wo Gläubiger und Treuhänder Einwände einlegen können für eine Versagung der RSB.
Meine Frage ist nun wie lange ist diese Frist? und wie lange darf der Treuhänder noch Pfänden lassen?
Das einzige was mir auf meiner monatlichen Lohnabrechnung aufgefallen ist, ist das die gesamte Wohlverhaltens- Zeit über als Text zu meiner Pfändung auch eine Nummer mit dem Text Pfändung stand.
Auf meinen beiden letzten Abrechnungen stand dann plötzlich Pfändung und dann die Anwaltskanzlei meines Treuhänders, hat das was zu bedeuten? und halt wie oben schon gefragt, wie lange darf er noch Pfänden lassen?
2te Frage:
Im Text vom $300 InsO, Absatz 5.2 habe ich folgendes gelesen:
Gegen Ende der Wohlverhaltenszeit führt der Treuhänder einen Teil der eingenommenen
Geldbeträge an den Schuldner ab: im fünften Jahr 10 % und im sechsten Jahr 15 %. Sind die
nach § 4a InsO gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den
Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. der
Zivilprozessordnung (einzusetzendes Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von
Prozesskostenhilfe) zu errechnenden Betrag übersteigt (§ 292 Abs. 1 Satz 5 InsO).
[/i]
Was bedeutet das? bekommt man etwas zurück? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, oder?
Für Antworten sage ich Danke im Voraus :hi:
Allen noch ein schönes Wochenende.
Gruß Chris