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Autor Thema: Finanzamt bucht nach erteilter RSB um  (Gelesen 5444 mal)

Cologne

Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« am: 11. Juli 2017, 17:44:08 »

Hallo,
ich habe eine Frage:

Mein Verfahren wurde im Dezember 2016 beendet und die RSB wurde erteilt.

Danach habe ich 2017 brav meine Steuererklärung im Februar abgegeben mit einem kleinem Guthaben.

Jetzt bekomme ich Post vom Finanzamt das der Guthabenbetrag an ein anderes Finanzamt ausgezahlt wurde ( Dort hatte ich kurze Zeit meinen Geschäftssitz), soweit mir bekannt ist haben die Finanzämter bei meiner damaligen Geschäftsaufgabe die Verbindlichkeiten übernommen. Das heisst bei der Aufgabe wurde der Saldo des Finanzamtes B auf A übertragen.

Es geht nicht um Umsatzsteuer!

Kann ich was dagegen tun? Auf der Umbuchungsmitteilung ist keine Rechtsbelehrung

Danke für die Hilfe!
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 08:44:27 von Cologne »
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Der_Alte

  • Gast
Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #1 am: 13. Juli 2017, 15:42:55 »

Dem Finanzamt den RSB-Beschluss zuschicken mit dem Hinweis, dass auch die Forderungen der Finanzverwaltung/öffentlichen Hand von der RSB erfasst sind und demzufolge das Guthaben an dich auszuzahlen ist.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung gilt die gesetzliche Frist von einem Monat ab Zustellung.
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Cologne

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #2 am: 13. Juli 2017, 18:38:05 »

Habe bereits beide Finanzämter angeschrieben mit Beschluss der RSB und Bitte um Auszahlung  :?

Danke
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eidechse

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #3 am: 14. Juli 2017, 14:23:01 »

Da es nicht explizit erwähnt wurde. Wurde eine Umbuchung vorgenommen auf Steuerforderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung?
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Cologne

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #4 am: 15. Juli 2017, 10:55:56 »

Da es nicht explizit erwähnt wurde. Wurde eine Umbuchung vorgenommen auf Steuerforderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung?

Ja, nach der Eröffnung hab ich keine weiteren Verbindlichkeiten angesammelt
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Der_Alte

  • Gast
Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #5 am: 15. Juli 2017, 13:51:42 »

Vielleicht mal bei der örtlichen Finanzkasse persönlich die Sachlage klären.
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Cologne

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #6 am: 15. Juli 2017, 19:31:08 »

Habe heute Post bekommen, das ich sie mir den Betrag gerne Auszahlen würden wohin sie denn überweisen sollen  :tongue:
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Insokalle

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #7 am: 20. Juli 2017, 18:44:43 »

Wohl noch mal Glück gehabt.

Zitat
Danach habe ich 2017 brav meine Steuererklärung im Februar abgegeben
Das ist alles andere als hilfreich. Für zukünftige Fragen: Welche Erklärung für welchen Zeitraum?

Die Umbuchung eines Guthabens auf eine Steuerschuld ist im Prinzip eine Aufrechnung. Das ist kein Verwaltungsakt, daher gibt es auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Ist man mit der Aufrechnung nicht einverstanden, beantragt man einen Abrechnungsbescheid, gegen den Einspruch und Klege möglich sind.
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Cologne

Antw:Finanzamt bucht nach erteilter RSB um
« Antwort #8 am: 21. Juli 2017, 07:58:30 »

Es handelte sich um die Steuererklärung für das Jahr 2016, ich hatte vom Finanzamt A schon eine Postzustellungsurkunde bekommen das nach Erteilter RSB nur bis 2015 aufgerechnet wird und mir ab 2016 dann ggf. erstattet wird. Finanzamt B wusste nichts von meinem Insolvenzverfahren und auch nicht von meiner RSB. Nachdem ich den Beschluss der RSB an FA B gefaxt hatte sind meine Verbindlichkeiten dort ebenfalls ausgebucht.
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