"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: 13. Monatsgehalt  (Gelesen 3497 mal)

1980er

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
13. Monatsgehalt
« am: 07. November 2015, 13:51:45 »

Hallo,

soweit ich weiß, wird bei einer Jahressonderzahlung keine gesonderte Abrechnung erstellt und somit alles in 1 Summe überwiesen. Somit natürlich in voller Höhe bei der Berechnung der pfändbaren Beträge zu berücksichtigen.

Wie sieht es beim 13. Monatsgehalt aus?
2 Abrechnungen & 2 Überweisungen = 2x Berechnung der pfändbaren Bezüge?
Oder ist dies auch bei einer Jahressonderzahlung möglich oder eher ein Muß, sofern für diese eine gesonderte Abrechnung und gesonderte Überweisung bestehen bzw. gemacht werden?

Grüße
Gespeichert
 

waldi

Re: 13. Monatsgehalt
« Antwort #1 am: 07. November 2015, 19:35:39 »

Mir ist in meinem ganzen Leben noch vorgekommen, dass ein Arbeitgeber zwei Überweisungen für eine Monatsabrechnung macht.

Möglichweise geht es aber hier eher um die Frage, ob Weihnachtsgeld pfändbar ist.

Ein "13. Monatsgehalt" zählt allerdings nicht als Weihnachtsgeld.

Wo also genau drückt der Schuh?
Gespeichert
 

wollter001

  • Gast
Re: 13. Monatsgehalt
« Antwort #2 am: 07. November 2015, 20:01:15 »

Hallo

Beispiel Berechnung  Lohn mit Weihnachtsgeld (Unterhaltspflicht für 0 Personen)

1) Lohn >>>>>>>>  = 1.500,00 € Netto
2) Weihnachtsgeld = 1.000,00 € Netto
                                    -----------------
Summe >>>>>          2.500,00 € Netto - 500,00 € Freibetrag = 2.000,00 €
 
2.000,00 € -  648,28 € sehe Pfändungstabelle = 1.351,72 €  sollte ausgezahlt werden.

1) Lohn >>>>> >>>  = 1.900,00 € Netto
2) 13. Monatsgehalt = 1.800,00 € Netto
                                    -----------------
Summe >>>>>            3.700,00 € Netto - 500,00 € Freibetrag = 3.200,00 €
 
3.200,00 € - 1.488,28 € sehe Pfändungstabelle = 1.711,72 € sollte ausgezahlt werden
« Letzte Änderung: 07. November 2015, 20:21:23 von wollter001 »
Gespeichert
 

1980er

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Re: 13. Monatsgehalt
« Antwort #3 am: 08. November 2015, 15:01:24 »

Hallo und danke für die Antworten.

Ich weiß, dass Weihnachtsgeld bis zu 500€ netto frei wäre. Die Problematik liegt eher da, dass es eine Jahressonderzahlung, nicht explizit Weihnachtsgeld genannt gibt mit einer Höhe von 95% vom Brutto. Stand meines Wissen, wird natürlich die Tabelle auf den vollen, erhöhten Nettobetrag angewendet, da 1 Abrechnung und 1 Auszahlung.

Wie aber würde es sich verhalten, wenn es 2 Abrechnungen und 2 Auszahlungen im gleichen Monat gibt? Wenn für die Jahressonderzahlung eine separate Abrechnung getrennt von der normalen Gehaltsabrechnung erstellt und entsprechend eine zweite Auszahlung vorgenommen wird. Müssen dann beide Zahlungen getrennt voneinander betrachtet werden, die Tabelle also je Auszahlungsbetrag angewendet werden? Oder kann / wird trotzdem beides zusammengezogen werden?
Gespeichert
 

waldi

Re: 13. Monatsgehalt
« Antwort #4 am: 08. November 2015, 21:23:15 »

Hätte, wäre, wenn ...
Welcher Arbeitgeber würde sowas überhaupt machen???
Und wenn: Der pfändbare Anteil richtet sich nach dem Monatseinkommen.

Wie wäre es ansonsten mit der Idee, sich Mitte des Monats die Hälfte ausbezahlen zu lassen, und Ende des Monats die andere Hälfte?
Beides jeweils unterhalb der Pfändungsgrenze.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz