"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: 2 wichtige Fragen meinerseits  (Gelesen 3439 mal)

Sipelan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
2 wichtige Fragen meinerseits
« am: 21. Mai 2008, 21:11:45 »

Hallo zusammen,
1.Habe vorige Woche meinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 erhalten. Eine Summe von 410 € wird erstattet. Vor einem Jahr wurde der Bescheid,damals vom Jahr 2006 direkt an den TH geschickt und auch das Geld an ihn überwiesen, war ich ja im eröffneten Verfahren. Dieses Jahr, ich bin seit März 08 in der WVP, wurde der Bescheid an mich geschickt und die Gutschrift auf mein Konto überwiesen. Darf ich das Geld behalten oder muss es abgeführt werden? Habe den TH schon informiert aber noch keine Info.

2. Habe einen Brief vom Insolvenzgericht erhalten in dem  meine bisherigen Verfahrenskosten angezeigt waren. Es wurde mir empfohlen monatlich immer mal was aufs Gerichtskonto einzuzahlen, das würde bei Erteilung der Restschuldbefreiung positiv anerkannt.Wenn man aber bedenkt das noch 6 Jahre lang das Weihnachtsgeld, Pfändungen bei Sonderzahlungen, Stromgutschriften eingezahlt werden müssten die Gerichtskosten auch gedeckt sein. Ausserdem dachte ich das erst nach der Restschuldbefreiung gestundet wird. Ein Antrag wurde ja gestellt und auch bewilligt. Vielen Dank vorab!

MFG
Sipelan
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: 2 wichtige Fragen meinerseits
« Antwort #1 am: 21. Mai 2008, 23:24:17 »

zu1.) Sie werden nun wohl den Th mit der Nase in`s Fettnäpfchen gestubst haben. :cry:
           Unsere Meinung: Wenn Sie in der WVP sind, verbleibt die Steuererstattung bei ihnen, da es keine laufenden Bezüge sind.

zu2.) Steht im Beschluß zur Stundung der Kosten auch die WVP, müssen Sie weder an den Th noch an das Gericht etwas zahlen.
Sie haben Recht, dass nach der Erteilung der RSB durch die Landeskasse die Forderungen der Gerichts- und TH-Kosten eingetrieben werden.
Sollten pfändbare Beträge  entstehen, müssen Sie nicht reagieren.
« Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 23:25:55 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sipelan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: 2 wichtige Fragen meinerseits
« Antwort #2 am: 22. Mai 2008, 14:59:20 »

Zu 2. noch was...
Das Gericht schrieb mir das ich freiwillig in der WVP von mir einen selbstgewählten Betrag monatlich auf das angegebene Konto der Gerichtsbank überweisen kann. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung würden die gesamten Kosten auf einmal anfallen. Aber wie schon gesagt durch Pfändungen von Sonderzahlungen Weihnachtsgeld etc. müsste ich auch so die Gerichtskosten decken.... :gruebel:Momentaner Stand ca. 600 €Gerichtskosten. Viel wird doch in der WVP an Kosten nicht mehr anfallen oder? Danke vorab!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: 2 wichtige Fragen meinerseits
« Antwort #3 am: 22. Mai 2008, 18:33:00 »

Hallo,

Sie müssen gar nichts freiwillig einzahlen. Wenn nach der WVP noch Gerichtskosten übrig sind, werden Ihnen diese für weitere vier gestundet. Hier gilt dann eine Berechnung analog zur Prozesskostenhilfe. Sind nach den vier Jahren immer noch Kosten offen, wird Ihnen der Rest erlassen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Sipelan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: 2 wichtige Fragen meinerseits
« Antwort #4 am: 22. Mai 2008, 18:40:40 »

Danke,
war nur bissel irritiert durch den Satz "freiwillige Zahlungen und  dies wird dann positiv anerkannt bei RSB "usw. :wink: Danke!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: 2 wichtige Fragen meinerseits
« Antwort #5 am: 22. Mai 2008, 18:45:21 »

Hallo,

lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Wahrscheinlich die geheimen Wünsche eines Rechtspflegers, der nicht begriffen hat, dass er das Recht zu pflegen hat und nicht zu machen.  :whistle:
 
MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz