:hi: und guten Tag,
mein Treuhänder hat 2 Anträge beim Insolvenzgericht gestellt, einer am 4.12.2014...in diesem beantragt mein TH die Zusammenrechnung des Krankengeldes und der Versorgungsbezüge gem. § 36 I S.2, IV InsO i.V.m. § 850 e Nr. 2 ZPO vorzunehmen bzw. anzuordnen.
Als Erklärung dazu wird vorher angegeben das ich eine Witwenrente beziehe und damals Krankengeld bezog.
Ich verstehe: man will das Krankengeld mit der Witwenrente zusammenrechnen und dann den pfändbaren Teil ziehen.
Der 2. Antrag folgte am 6.1.2015, hier wird wieder erklärt das ich eine Witwenrente beziehe und ein Gehalt von meinem Arbeitgeber erhalte, es wurde beantragt: eine Zusammenrechnung des Arbeitsentgeltes und der Versorgungsbezüge gem. § 36 I S. 2, IV Inso i.V.m § 850 e Nr. 2 ZPO vorzunehmen bzw. anzuordnen.
Ich verstehe: man will mein Gehalt mit der Witwenrente zusammenrechnen und dann den pfändbaren Teil ziehen.
jetzt kommt der Beschluss (Feb.2015):
es wird auf Antrag meines TH vom 6.1.2015 angeordnet:
Zur Berechnung des nach § 850c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens sind gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Inso, § 292 Abs. 1 Satz 3 Inso i.V.m § 850 e Nr 2a ZPO die gepfändeten , in Geld zahlbaren jeweiligen Arbeitseinkommen zusammen mit Ansprüchen auf laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch des Schuldners bei den Drittschuldern
hier kommt mein Arbeitgeber und die Deutsche Rentenversicherung, zusammenzurechnen.
Begründung: Ich beziehe Einkommen und Rente...kein Wort von Krankengeld.
Jetzt habe ich drei mögliche Lösungen...bin mir aber nicht sicher welche stimmt.
1. Laut Beschluss muss mein Einkommen mit der Rente zusammengerechnet werden, so ist es bisher auch erfolgt.
2. Da der Beschluss nichts über das Krankengeld sagt, sich auch nicht auf den Antrag vom 4.12 beruft...ist dies einfach vergessen worden und die Krankenkasse rechnet falsch, in dem sie das Krankengeld mit der Rente zusammenzählt.
3. Ich irre mich und der Beschluss sagt alles zusammen aus, die Kasse handelt richtig.
hilfe :whistle:
gruß HausH
2.